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Finanzwissenschaften Zusammenfassung Feld 2006

April 11, 2007 · Kommentar schreiben

Finanzwissenschaften Zusammenfassung

1. Grundbegriffe der Steuerlehre
• Grundbegriffe
• Steuern
• Gebühr
• Beiträge
• Steuerzwecke
• Rechtfertigung von Steuern
• Die Akteure der Besteuerung
• Eine Typologie der Steuerarten
2. Historische Entwicklung
• Frühzeit und Altertum
• Mittelalter
• Renaissance, Absolutismus und Aufklärung
• Von der Gründerzeit bis zur Gegenwart
3. Einnahmen- und Steuersysteme im Vergleich
• Einnahmenarten
• Einnahmenentwicklung
• Abgabenstruktur im internationalen Vergleich
• Abgabenquoten im internationalen Vergleich
4. Kleine Tariflehre
• Mengen- und Wertsteueren
• Proportionale, pogressive und regressive Steuern
• Progressionsmaße
• Aufkommens- und Residualelastizität
• Aspekte der Haushalts- und Ehegattenbesteuerung
5. Überwälzung
• Pauschalsteuer
• Steuer auf spezielle Güter
• Einkommenssteuer
• Ausgabensteuer
• Mehrwertsteuer
• Vermögenssteuer
• Erbschaft- und Schenkungssteuer
• Allgemeine Gleichgewichtsbetrachtung
6. Grundlagen für die Beurteilung steuerlicher Verzerrung
• Das Pareto Optimum
i. Die Marginalbedingungen
ii. Intertemporale Allokation
• Normative Besteuerungsgrundsätze
i. Traditionelle Steuerprinzipien
1. das Äquivalenzprinzip
2. das Leistungsfähigkeitsprinzip
3. Konzepte der Opfergleichheit

 • Theorie der optimalen Besteuerung
o Idee des „second best“
o Optimale Verbrauchssteuern: Ramsey Regel
o Optimale Einkommenssteuern
o Einkommens- vs. Ausgabenbesteuerung
 • Besteuerung juristischer Personen
o Steuern auf Investitionen
o Steuern und Finanzierung
o Steuern und Ersparnisbildung
o Politisch ökonomische Besteuerung
o Leviathan Theorie der Besteuerung
o Die Theorie der demokratischen Besteuerung
o Die Theorie der evolutorischen Besteuerung
• Steuerreformen
o Die Steuerreform 2000 und ihre Ausläufer
o Das Karlsruher Modell – Kirchhof
o Das Heidelberger Modell – Rose

7. Probleme der internationalen Besteuerung
Grundzüge des internationalen Steuerrechts
• Effiziente internationale Besteuerung
• Weltwirtschaftliche Effizienz
• Strategische internationale Steuerpolitik
• Die europäische Mehrwertsteuer
• Internationale Unternehmensbesteuerung
• Zusammenfassung
8. Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung
• Die Entwicklung der Schattenwirtschaft in OECD Ländern
• Bestimmungsfaktoren der Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung
• Die Funktion von Strafen und Kontrollen
• Hilfe durch Steuerreformen
• Steuermoral als Residualerklärung
• Bestimmungsfaktoren der Steuermoral

Kapitel 1: Grundbegriffe der Steuerlehre

• Grundbegriffe

Definition Steuern
- Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen- rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft
- Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein
Definition Gebühren:
- Gebühren werden bei Inanspruchnahme einer besonderen Leistung erhoben
- Es gilt das Ausschlussprinzip: Wer nicht zahlt erhält auch keine Leistung
- Ähneln Marktpreisen
- Ist nur bei solchen Gütern anwendbar, bei denen sich ein individueller Nutzen zurechnen lässt
Beiträge
- stehen in der Mitte zwischen den marktnahen Gebühren und den marktfernen Steuern
- Beiträge sind prinzipiell, wie auch Gebühren, Entgelt für besondere Leistung
- Können nicht individuell sondern nur Gruppenbezogen zugerechnet werden
- Clubgüter!!!
Sonderabgaben
- mit Finanzierungszweck
- mit Lenkungszweck
- Gebühren und Beiträge können verdeckten Steueranteil enthalten
- Steuern, die nach dem Gegenstand benannt sind, schreibt man ohne Fugen s (Einkommensteuer)
• Steuerzwecke
- Steuern zur Erzielung von Staatseinnahmen?!
• Rechtfertigung von Steuern
• Die Akteure der Besteuerung
• Eine Typologie der Steuerarten

Jens:
Kapitel 1 – Grundbegriffe der Steuerlehre

§ 1 Steuern

Steuern

1. Steuern sind Geldleistungen (keine Sachleistungen)
2. Steuern stellen nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar
3. Steuern werden hoheitlich auferlegt
4. Der Ertrag muss einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zufließen
5. Steuern werden aufgrund eines Gesetzes erhoben, und zwar zur Erzielung von Einnahmen, diese kann allerdings Nebenzweck sein

• Eigenschaft der Steuer ist Zwang und Mangel einer Gegenleistung
• Die Steuerzahler dürfen insgesamt hoffen etwas für ihre Zahlung zurückzubekommen, der Einzelne hingegen nicht.

Gebühren

1. Werden bei Inanspruchnahme einer besonderen Leistung erhoben
2. Nur bei Gütern anwendbar, deren Nutzen sich individuell zurechnen lässt und für die das Ausschlussprinzip gilt

Beiträge

1. Entgelt für eine besondere Leistung, die allerdings nicht individuell, sondern nur gruppenbezogen zugerechnet werden kann oder soll.
2. Eine Beitragspflicht entsteht nicht durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung, sondern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme.
3. Auf Ebene der Gruppe gilt das Ausschlussprinzip, deshalb nennt man durch Beiträge finanzierte Leistungen auch Clubgüter.

• Steuern werden nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung in den allgemeinen Staatshaushalt eingestellt. Sie stehen zur Finanzierung aller öffentlichen Ausgaben zur Verfügung.
• Gebühren und Beiträge fließen in einen Parafiskus, aus dem ausschließlich die betreffende Aufgabe finanziert wird. Ihre Verwendung ist zweckgebunden.
• Steuern werden gemeinnützig, Gebühren privatnützig und Beiträge gruppennützig verwendet.

Sonderabgaben

1. Werden nur von einem begrenzten Kreis Abgabenpflichtiger erhoben.
2. Ihr Aufkommen fließt nicht in den allgemeinen Haushalt sondern wird einem Sonderfond zugeführt.
3. Sie stehen außerhalb der Finanzverfassung

§ 2 Steuerzwecke

1. Fiskalzweck = Erzielung von Einnahmen
2. Lenkungszweck = Ein bestimmtes Verhalten des Besteuerten soll erreicht oder verhindert werden. Es besteht ein Zielkonflikt zwischen Fiskal- und Lenkungszweck. Eine optimale, statt eine maximale Zweckerfüllung soll erreicht werden.
3. Umverteilungszweck
a) nach liberalem Verständnis – Grundsatz der Lastenausteilung
- die Bürger sollen zur Finanzierung der gemeinschaftlichen Aufgaben nicht pro Kopf den gleichen Betrag zahlen sondern nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

b) nach egalitaristischer Auffassung
- Grundproblem ist die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen, die es zu beseitigen gilt. Der Umverteilungszweck ist auf eine Nivellierung der Einkommens- und Vermögensunterschiede gerichtet.

§ 3 Rechtfertigung von Steuern

Begründung zur Rechtfertigung von Steuern:

Äquivalenzprinzip
Die Besteuerung ist gerechtfertigt, wenn sie keinen endgültigen Nutzenverlust für die Gesamtheit der Bürger bedeutet, sondern eine Leistung für entsprechende Gegenleistungen darstellt.

Leistungsfähigkeitsprinzip
Eignet sich nicht zur Rechtfertigung der Besteuerung überhaupt sondern nur zur Rechtfertigung bestimmter Einzelsteuern.

Voraussetzung:
Das Äquivalenzprinzip muss gelten und es muss Einigkeit über den Maßstab für Leistungsfähigkeit bestehen. Bsp. Einkommen oder Vermögen
Personen mit gleichem Einkommen zahlen den gleichen Steuerbetrag (horizontale) Steuergerechtigkeit oder synonym Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung.
Personen mit höherem Einkommen sollen stärker besteuert werden als die mit weniger Einkommen (vertikale) Steuergerechtigkeit.

§ 4 Die Akteure der Besteuerung

Steuerpflichtige (Zensit) und Steuerberechtigte (Obrigkeit) sind Beteiligte des Steuerrechtverhältnisses, das ihre Rechte und Pflichten umfassend regelt. Das Steuerrechtsverhältnis besteht aus Verfahrensvorschriften sowie dem eigentlichen Steuerschuldverhältnis.

Wer für eine Steuer schuldet heißt Steuerschuldner
Wer für eine Steuer haftet heißt Haftungsschuldner
Wer eine Steuer abzuführen hat heißt Steuerentrichtungspflichtiger oder Steuerzahler

Steuerträger = Person auf der die Steuerlast schließlich ruht
Steuerdestinatar = der vom Gesetzgeber vorgesehene Steuerträger

• Steuerträger und Steuerdestinatar sind nicht unbedingt Steuerpflichtiger.
Es ist gut möglich, dass sie keinen Umgang mit den Finanzbehörden haben.

• Der Steuerdestinatar stimmt oft mit dem Steuerträger überein aber das muss nicht so sein, weil der Gesetzgeber die komplizierten Überwälzungsvorgänge nicht vollständig übersehen kann.

• Wichtigste Figur ist der Steuerträger, er wird durch die Steuer belastet und er sinnt nach Ausweichmöglichkeiten.

§ 5 Eine Typologie der Steuerarten

Direkte Steuern knüpfen unmittelbar an Indikatoren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit an, vor allem an Einkommen und Vermögen; man nennt sie deshalb auch Besitzsteuern. Direkte Steuern könne auf persönliche Merkmale des Steuerpflichtigen Rücksicht nehmen. Es besteht eine Identität zwischen Steuerschuldner und Steuerdestinatar.

Dagegen erfassen indirekte Steuern wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf Umwegen, indem sie eine Einkommensverwendung oder einen Vermögensverkehr belasten. Eine indirekte Steuer wird nicht vom Steuerdestinatar geschuldet, sondern von einem Dritten; Steuerschuldner und Steuerdestinatar sind verschiedene Personen.

Subjektsteuern oder Personensteuern knüpfen an die Leistungsfähigkeit natürlicher Personen an, also an persönliche Leistungsfähigkeit. Belastet werden Haushalte (Haushaltssteuer) oder Einzelpersonen (Individualsteuer).
Bsp. Einkommensteuer, Vermögensteuer

Objektsteuern stehen im Zusammenhang sachlicher Leistungsfähigkeit, wobei die Sache ein Betrieb, Grundstück oder eine juristische Person sein kann.
Bsp. Grundsteuer, Gewerbesteuer; man nennt sie auch Realsteuern

Verbrauchsteuern werden im Zusammenhang mit einer Wertschöpfung erhoben, nicht aufgrund eines bloßen Rechtsaktes oder Realaktes. Keine Verbrauchsteuer ohne Wertschöpfung. Bsp. Umsatzsteuer

Verkehrsteuer belasten hingegen Rechtsakte (Kaufvertrag) oder Realakte (Besitzwechsel, Überschreitung einer Staatsgrenze), mit denen nicht notwendig eine Wertschöpfung einhergeht. Bei mehrfacher Erfüllung des Steuertatbestands tritt eine mehrfache Steuerbelastung auf = (Kumulationseffekt oder Lawinenwirkung)

Kaptitel 2: Historische Entwicklung
• Frühzeit und Altertum
• Mittelalter
• Renaissance, Absolutismus und Aufklärung
• Von der Gründerzeit bis zur Gegenwart

Kapitel 3: Einnahmen- und Steuersysteme im Vergleich
• Einnahmenarten
• Einnahmenentwicklung
• Abgabenstruktur im internationalen Vergleich
• Abgabenquoten im internationalen Vergleich

Kaptitel 4: Kleine Tariflehre
• Mengen- und Wertsteueren
• Proportionale, progressive und regressive Steuern
• Progressionsmaße
• Aufkommens- und Residualelastizität
• Aspekte der Haushalts- und Ehegattenbesteuerung
Kapitel 5: Überwälzung
• Überwälzung einer Pauschalsteuer
• Steuer auf spezielle Güter
• EK vs Ausgabensteuer
• Mehrwertsteuer
• Vermögenssteuer
• Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Inzidenz im allgemeinen Gleichgewicht

• Definition: Überwälzung ist die Frage danach, wer die Steuer tatsächlich trägt
 der Steuerträger versucht der Steuer auszuweichen, bzw. trägt die ZL

- Frage nach der Steuerinzidenz
o Messung der Verteilung der Wohlfahrtseinbußen
o Wichtig im Zusammenhang mit Verteilungsfragen

- Kern der Lehre:
o Unterscheidung zw. Formeller und informeller Inzidenz
 Formell: Geld, das an das Finanzamt abgeführt wird
 Informell: Wohlstandseinbußen
- Unterschiede, weil Überwälzungsvorgänge stattfinden , weil die Besteuerung Verzerrungen auslöst
- Überwälzung erfolgt indem der formell Steuerpflichtige einen Teil der Stueer durch Verhaltensänderungen weitergibt
Bei Pauschalsteuer
Def: fester Geldbetrag, den er nicht durch Verhaltensänderungen vermeiden kann..
Sehr gut, aber nicht durchsetzbar
-Überwälzung zb. Durch Preiserhöhung, Lohnsenkung
- Wenn keine freiwilligen Transfers + keine Marktmacht existieren gibt es keine Möglichkeit

Grafik:
- Preis fällt, nachfrage geht zurück  s.10
- Pauschalsteuer ist keine neutrale Steuer
- durch Einführung verschiebt sich die Nachfragekurve
- Anbieter tragen einen Teil der Überwälzung

- Canardsche Diffusionstheorie
o Die Steuerlast verteilt sich wie Flüssigleit in einem Rohrsystem
- Sie vollzieht isch durch Änderungen freiwilliger Transfers oder über Preiserhöhung

Bei Steuer auf spezielle Güter

- Reaktionen auf anderen Märkten werden vernachlässigt
- Betrachtung von Nahwirkungen , nicht von Fernwirkungen

 Annahme: Wettbewerbsmarkt
 Einführung einer Mengensteuer
- q=p+t
- Verhaltenshypothese
o Die Nachfrager orientieren ihre Entscheidungen am Nettopreis p
o Anbieter verringern die Nachfrage, Nachfrager sehen es als Verteuerung des Angebots
Grafik: Mengensteuer aus Sicht der Anbieter
- Nachfrager verringern die Nettopreise p=q-t
- Bruttopreis bleibt gleich
- NF verschiebt sich parallel nach unten, p sinkt, aber Preisänderung kleiner Steuerbetrag
Grafik: Mengensteuer aus Sicht der Nachfrager
- Erhöhung des Bruttopreises q auf q1^
- Nahchfrage u dadurch Menge gehen zurück
- Q steigt, bleibt aber kleiner Steuer
Zwischenresumee
- Die Nachfrager zahlen Delta Q höhere Bruttopreise
- Die Anbieter erzielen um Delta p verringerte Nettopreise
- Beide Marktseiten tragen einen Teil der Steuer
- Die Summe der absoluten Preisänderungen entspricht dem Steuerbetrag
o Den Teil , den jede Marktseite trägt muss aber nicht die Hälfte sein
 Kommt auf die Steigungen an..
 Exakter Anteil an der Steuerlast: Lastverteilungsmaß
• Buch S.98
 Für die Lastverteilung kann man auch Elastizitäten nehmen…Epsilon und eta
 Die Angebotselastizität Epsilon zeigt an, um wie viel Prozent das Güterangebot zunimmt, wenn der Nettopreis um 1% steigt
 Nachfrageel. Eta zeigt an, um wie viel die Nachfrage sinkt, wenn der Bruttopreis um ein % steigt
 Keine Reaktion auf Preisänderungen: vollkommen unelastisch
 Umgekehrt : vollkommen elastisch
 Weitere Erklärungen siehe Script S.23-30
o Allgemeine Regel zur Lastverteilung:
 Der von einer Seite zu tragende Steueranteil ist um so größer, je unelastischer diese Markseite im Vergleich zur anderen Marktseite reagiert
 Die Lastverteilung ist nur abhängig von den relativen Elasitzitäten

Weinsteuer:
o Annahme: Steuer auf Rotwein
o RW und Weißwein sind enge Substitute
 Rotweinnachfrage reagiert elastisch
 Steuerlast wird stärker von den Rotweinwinzern als von d Nachfragern getragen, die diese zu Weißwein wechseln können
 Langfristig: Steueraufkommen=0
 Lastverteilung hängt von der Abgrenzung der Steuerbemessungsgrundlage ab
 Angebot und Nachfrage reagieren umso elastischer, je enger die Steuerbemessungsgrundlage gewählt ist, weil zusätzliche Ausweichmöglichkeiten
 Verhältnis der Elastizitäten ist ausschlaggebend
 Steuer mit geringer Bemessungsgrundlage haben tendenziell geringes Aufkommen
  Entweder Luxussteuern sind keine Luxussteuern (bier, tee)oder aber sie sind wirklich Luxussteuern und dann bringen sie nix (Lasalle 1873)

Bodensteuer
- Mengesteuer mit Bemess. Grundlage m²
- Bodenangebot unelastisch
- Boden kann sich nicht davonstehlen
- Inzidenz der Bodensteuer allein beim Grundeigentümer
- Bodensteuer wirkt wie eine dem Grundeigentümer auferlegte Pauschalsteuer
- Verkauf bringt nix
- Erwirtschaften die Bodennachfrager unterschiedliche Reinerträge, so wird der Bodenwer durch den höchsten der so beschriebenen Barwerte bestimmt
- Bodensteuer von Betrag t pro m² wird vom jeweiligen Eigentümer entrichtet u geht in die Berechnung der Barwerte ein
- Der vom Eigentümer erzielbare Verkaufspreis verringert sich um den Barwert der Steuerzahlungen
- Steuer wird vom Eigentümer getragen, weil die Nachfrager sie bei der Berechnung des Gebotes berücksichtigen
- Barwert der Steuerzahlungen entspricht auch der Kaupreisminderung
-  Bodensteuer scheint ideal zu sein
- Aber: nur geringes Aufkommen, wenn die Eigentumsordnung nicht außer Kraft gesetzt wird

Gebäudesteuer
- Wertsteuer
- Grundsteuer als kombinierte Boden u Gebäudesteuer
- Gebäudesteuer wird anders überwälzt
- Annahme: Bauherren verlangen eine Mindestverzinsung des in den Bau inverstiereten Kapitals
- Interner Zinsfuß > festverzinslicher Wertpapiere
o Sobald die Rendite für Neubauten den geforderten Mindestwert unterschreitet wählen Anbieter andere Anlageformen
o Vollständige Überwälzung auf die Nachfrager
- Eine unerwartete Einführung einer Gebäudesteuer wird hingegen allein von Eigentümern getragen, weil das Angebot unelastisch ist..
- Inzidenz der Gebäudesteuer
o Kurzfr.: Anbieter alleine
o Langfri.: Nachfrager alleine
- Lastverteilung hängt von der Länge des betrachteten zeitraumes ab.
- Bei administrativen Preisen auf dem Mietwohnungsmarkt entsteht ein Nachfrageüberschuss
- (Warmmiete) Gebäudesteuer wird dann kurzfr von Mieter getragen

Grundsteuer:
- kombinierte Boden und Gebäudesteuer
- selbst bei freier Preisbildung nicht eindeutig
- Abhängig vom Anteil des Bodenwertes am Gesamt wert der Immobilie
- Faustregel: Grundstückswert beträgt 25% des Gesamtwertes

• Einkommenssteuer versus Ausgabensteuer

Die Einkommenssteuer soll das am Markt erwirtschaftetet Einkommen belasten
VWl Gesamtrechnung
- Summe der Bruttowertschöpfungen = BIP
- Summe der inländischen EK= NIP = Volkseinkommen
- Die Nettowerttschöpfung wird als Einkommen an die Produktionsfaktoren ausgescüttet
o Nettowertschöpfung = einkommen
 Kapitaleinkommen, ArbeitsEK, BodenEK

Markteinkommen und Einkommensarten:
 Produktionswert – Vorleistungen = Bruttowertschöpfung

- Arbeitseinkommen
- Kapitaleinkommen
- Bodeneinkommen
- Reingewinne
- Abschreibungen

Arbeitseinkommenssteuer:
- hängt von Reallohn w ab
- prop. A.EKsteuer = w(1-t)
- Arbeitgeber orientieren sich am Bruttolohn w
- Steuer schiebt einen Keil zwischen Angebot und Nachfrage

 die Überwälzung hängt von Elastizität des Arbeitsangebotes u des –Nachfrage ab
 empirisch unelastisch= trotz massiver Reallohnsteigerungen ist die Arbeitszeit gleich geblieben
 Dominanz des EK Effektes, trotz sinkender ArbeitsEK wird Arbeitsangebot nicht reduziert um Lebensunterhalt zu sichern
Steile Angebotskurve
Arbeitnehmer tragen normalerweise die Steuerlast, Ausnahme Stars oder Manager, die mobil sind FC Bayern als Verein wechelst ja nicht ins Ausland
Bei zunehmender Immobilität nähert sich Inzidenz des ArbeitsEK dem der Bodensteuer an
Unternehmen tragen aber dann auch, da sie Überleben und Fortpflanzung sichern müssen

 es kommt immer auf die Elastizität an

• Kapitaleinkommenssteuer

- in einer geschlossenen VW
o Kapitalstock K
o Bruttozins r
o Jährliches Kapitaleinkommen = r*K
o Kurzfr einführte Kapitalsteuer wird kurzfr auch nur vom Kapitalgeber getragen
o Langfristig: empirisch: elastische Kapitalnachfrage, unelastisches Angebot
o Offene VW: interessant
 R*= vom intern. Kapitalmarkt bestimmter Weltmarktzins
 Kleine VW , groß nur USA
 Wenn Anleger im Inland investieren sollen muss der Nettozins r-t=r* sein
 r= inländischer BVruttozins
 t= Steuerbetrag pro Kapitaleinheit
 Abitragefreies Kapitalgleichgewicht r-t=r* oder r=r*+t
 Kapitaleigentümer weichen der Steuer voll aus

 Kapital-EKsteuer wird in einer kleinen VW voll von der immobileren Produktionsfaktoren getragen, obwohl sie keine Steuern zahlen wird vollständig auf die Lohnkosten Quergewälzt  insbesondere von unqualifizierten Arbeitskräften
- anstatt Senkung der Löhne kann dann aber auch Arbeitslosigkeit auftreten
- Reagiert von 2 Faktoren einer elastisch und der andere unelastisch, soträgt letzter jedwede Steuer“!!!!!
Bodeneinkommen- und Reingewinnsteuer

- BodenEK siehe spezielle Gütersteuer
- Reingewinnsteuern stehen im Zusammenhang mit Renten
- Das Faktorangebot ändert sich aufgrund der Besteuerung nicht
Fernwirkung über EK-effekte
Bodeneinkommen = Bodenertrag –Schuldzinsen
Reingewinne= EK-Unternehmerlohn- EKFinanzierung-Risikoprämie

Ausgabensteuer
- wird auch als Konsumsteuer bezeichnet
- persönliche Ausgabensteuer oder expenditure tax
- belastet formell den Konsum – consumption tax
- Unterschied zur indirekten Mehrwertsteuer
- Buch s. 121#
- Sparbereinigte EK Steuer
- Steuerschuld nicht bei EK Entstehung sondern bei EK verwendung
- Ohne Erbschaft u bei Zins=0 stimmen EKsteuer und Ausgabensteuer überein, weil ein Steuerpflichtiger irgendwann sein EK konsumiert
- Wenn positivem Zinssatz erhebliche Unterschiede
- Diskontierung auf heute, mit Perioden , Zins, Lebensjahren Erbschaft usw, Anfangsausstattung  periodische Budgetrestriktion für jedes Jahr s.67 Script
- Intertemporale Allokation!
- Linke Seite: Ausgaben, rechte Seite Einnahmen
- Kaptialeinkommen ist keine eigenständige EKquelle mehr
- Kapitaleinkommen tritt bei vollkommenen Kap keine Zinsen mehr da sind

- Die Ausgabensteuer ist eine Einkommensteuer bei der das Kapitaleinkommen
- Ausgabensteuer als Steuer auf Arbeitseinkommen, Bodeneinkommen und Reingewinne sowie Erbschaftssaldo
- Die Ausgabensteuer belastet nur den Anfangskapitalbestand, während die EK Steuer auch auf gegenwärtige u zukünftige KaptialEK erhoben wird
- In einer wachsenden VW zunehmenden Kapitalbestand ist d Bemess. Der EK steuer breiter , weil der Barwert d KapEK größer ist als der Wert des Anfangsbestandes
- Die EKsteuer hat ein höheres Aufkommen!!!
- S73-79
- Übergang von EK zu Ausgabensteuer schwierig da dann teile des EK schon besteuert wurden…
-

Mehrwertsteuer

- komplizierter als die EKsteuer
- 3 Arten
o Mwst vom Bruttowertschöpfungstyp
 Belastung der U
 VL enthalten auch Steuer
 Die auf Kapitalgüter enthaltende Vorsteuer kann NICHT geltend gemacht werden
o Mwst vom EKtyp
 Belastung des im gesamten U erwirtschafteten EK
 Abschreibungen sind steuerfrei
 Jährliche Verrechnung der Vorsteuer
 Lineare Abschreibung
o Mwst vom Konsumtyp
 Freistellung des erwirt. KapitalEK
 Belastung alles sonstigen EK
 U. kann Vorsteuer direkt abziehen u nicht erst durch Abschreibungen
  in EU alle vom Konsumtyp
 Sofortiger Abzug des gesamten Betrages

- Vorsteuerbelastung zur Vermeidung einer Mehrfachbelastung
- Alternative einer Mehrfachbelastung: Vorumsatzabzug,, gleich bei gleichem Steuersatz mit MWst
- Invoice credit method
- Mwst als durchlaufender Posten, wenn Verkaufs- gleich Einkaufpreis
- Wenn wegen der Steuer die Nachfrager ihren Kosum einschränken erfolgt Rückwälzung auf Unternehmen
- Vorwälzung, wenn Bruttopreise steigen
- Kapitaleinkommen werden in keinem Fall belastet
 Die Mwst. ist eine Bruttowertsteuer auf Arbeitseinkommen, Bodeneinkommen, Reingewinne und Erbschaftssalden
- Kapitaleinkommen werden nicht belastet
- Entspricht damit im Prinzip der Ausgabensteuer
- Unterschied direkte vs indirekte Steuer
- Mwst.: Keine Rücksicht auf persönliche Verhältnisse
- Ausgabensteuer: Persönliche Verhältnisse bedeutsam

 Satzdifferenzierung
- ermäßigter Satz auf Grundnahrungsmittel
- Herausnahme bestimmter Güter
- Unechte oder echte Befreiung
o Unechte: Mwst wird nicht erhoben, aber
o Echte Befreiung: Endprodukt teilbelastet, weil die im Vorumsatz enthaltende Mwst nicth erstattet wird
o Verkomplizierung der Erhebung
o Gottfried 1988: 63% Mwst auf Konsum, 21% auf Zwischenprodukte, 16% auf Investitionsgüter
- Wirt. Besteht grundlegende Identität vom EK und Vermögen
- S.86 Script

• Vermögenssteuer

- Wirtschaftlich besteht eine grundlegende Identität von EK und Vermögen
o Vermögen als diskontiertes EK
o Jedes Vermögen lässt sich in gleichwertiges EK zumrechnen
o Unterschiede
 EK belastet ist EK
 V Steuer belastet Soll EK
 Steuerpflichtige mit höherem Vermögen erzielen höhere Renditen
 Eine proportionale V Steuer ist damit in vertikaler Hinsicht regressiv
• Dh Arme werden benachteiligt…
- Bewertung:
o Aus Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips ist eine am Solleinkommen anknüfende Vermögenssteuer einer am Isteinkommen anknüpfenden EK Steuer unterlegen
o Keine Belastung des Humankapitals
o Überwälzung wie bei Steuern auf Kapitaleinkommen, Bodeneinkommen, Reingewinne

• Erbschaft- und Schenkungssteuer

- Belastung des Vermögensverkehrs
- Bemessungsgrundlage
o Nachlasssteuer nach sterben
o Erbanfallsteuer
- Bei progressivem Erbschaftssteuertarif zahlt der einzelne Erbe proi ererbtem Euro um so mehr Nachlasssteuer, je größer die Zahl der Miterben (Abhängig von der Erbmasse)
- Erbanfallsteuer vermeidet einen progressionsbedingten Seiteneffekt
- Erbanfallsteuer könnte auch als Einbeziehung von Erbschaften in die Bemessungsgrundlage der EKsteuer erfolgen
- Schenkungssteuer als Folgesteuer der Erbschaftssteuer
- Die Erbschaftssteuer wird allein von den Erben getragen
- Bei altruistischen Motiven wird der Erblasser teils belastet und daher sowohl Nachlass als auch Konsum nach Veränderung der Erbschaftssteuer verringern
- Bei Vererbung aus egoistischen Motiven muss Erblasser einen höheren Betrag einsetzen und trägt damit einen Teil der Steuer (zb. Versorgung im Alter)

• Allgemeine Gleichgewichtsbetrachtung

- Bisher keine Betrachtung auf welche Märkte das besteuerte Faktorangebot abwandert und welche Effekte die Wanderung auslöst
- Allg GG im Harberger Modell
- 2Branchen, 2 Prod faktoren, 2 Rechtsnormen
- Geschlossene VW, vollkommener Wettbewerb, Vollbeschäftigung, konstantes Faktorangebot
- 2 Güter: Autos und Möbel
- Steuer auf Autos u Möbel zum gleichen Satz entspricht hier einer allg. Konsumsteuer
o Gleiche Inzidenz für alle Faktoren
- Steuer auf Arbeit u Kapital in beiden Sektoren gleich
- Zb. Selektive Gütersteuer auf Autos
o Relative Verteuerung von Autos gegenüber Möbeln
o Stärkerer Effekt hängt von Preiselastizität der Nachfrage nach Autos ab
o S97-98 Script
o Selektive Faktorsteuer in einem Sektor: der entsprechende Faktor trägt die Steuerlast
o Wirkungen wie bei einer selektiben Gütersteuer
o Gesamtergebnis je nachdem welcher Effekt überwiegt und ob arbeits oder kapitalintensiv produziert wird können sich Effeke verstärken, auslösen oder NAchfrageänderungen u substitutionseffekte nach sich ziehen

Überwälzbarkeit hängt von den Ausweichmöglichkeiten ab
Derjenige trägt die Steuerlast, der weniger elastisch reagiert
Steuern auf Ausgaben, Einkommen und Vermögen haben weitgehend die gleichen Belastungswirkungen
Unterschiede in der Behandlung des Kapitalseinkommens

Grundlagen für die Beurteilung steuerlicher Verzerrung

• Das Pareto Optimum

Pareto Kriterium as weit akzeptiertes Werturteil für die Beurteilung von Politikmaßnahmen

 Eine Allokation wird nicht geändert, wenn durch sie niemand besser gestellt wird, ohne dass jemand anderes schlechter gestellt wird..
Kein interpersoneller Nutzenvergleich
Verteilung bleibt unberücksichtigt
Nutzen hängt nur vom eigenen Konsumniveau ab.
Marginalbedingungen im Pareto Optimum: Bewegt man sich an einem gegebenen Berg nach unten oder oben
X = Konsumgüter
Y = Produktionsfaktoren
I, II Indizes für HH u Betriebe
Px u py Preise
U Nutzen
K Kosten

Bei HH

- GRS der beiden HH muss gleich sein u gleich der umgekehrten Preisrelation
- Optimaler tausch
- freiwilliger Taiusch stellt niemanden schlechter, u mindestens einen besser , da ansonsten nicht freilwillig getauscht worden wäre
- es gibt Verbesserungsmöglichkeiten für mindestens ein HH, wenn diese Marginalbedingung nicht erfüllt ist
• Ordungsbedingungen
o Privateigentum, Tauschfreiheit
• Marktwirtschaftliche Prüfkriterien
• Bsp für eine Störung: Umsatzsteuer
Bei Firmen
Theorem der komparativen Kostenvorteile
o Das Verhältnis der Grenzkosten 2er Güter muss bei allen Produzenten gleich sein
o Alternativ:
 GRT=p2/p1
 GRT = BG bzw. Kostenfunktion Tangentialpunkt ist optimal
 Nicht optimal: Punkt unter der Trafo
 Es könnten von einem gut dann mehr produziert werden, ohne vom anderen weniger…
 Tangentialpunkt 2er Trafos
 Interpretation dieser Bedingung
• Konkavität der Trafos
o Dh. nur max u Ausgleich der GRT ist max möglich
o
Optimale Produktions-Struktur 1

• Ordnungsbedingungen:
o Privateigentum
o Gewerbefreiheit
o Verkaufsrecht
o Verwendungsrecht bzgl. der Produktionsmittel
• Marktwirtschaftlicher Prüfstein
o Müssen alle produzierenden Wi.Subjekte an denselben Erzeugerpreisen ausrichten?
o Bsp. für eine Störung: Schutzzölle
o Branchenspezifische Marginalbedingung
 GRT eines Produktionsfaktor muss bei allen Betrieben gleich sein
 Wert des Grenzprodukts muss gleich dem Faktorpreis sein (alternativ)
 Intuition:
• Grenzprodukte der Prod.faktoren sinken mut zunehmendem Faktoreinsatz , müssen zur Max ausgeglichen werden
Optimale Produktions-Struktur 2

• Ordnungsbedingungen
o Privateigentum an Produktionsmitteln
o Gewerbefreiheit
o Freie Preisbildung
o Verkaufsrecht
o Verwendungsrecht
o Freizügigkeitsrechte
o Handelbarkeit d Prod.faktoren
• Marktwirt Prüfstein
o Müssen sich alle Betriebe einer Branche an demselben Faktorpreis ausrichten (produzieren wir auf der Trafo)
o Bsp für Störung: Betriebswirtschaftliche Subvention
Optimales Faktoreinkommen
- Die GRTS zweier Prod.faktoren muss in allen Betrieben gleich sein und gleich der umgekehrten Preisrelation sein
o Falls die Bed nicht erfüllt ist, kann durch neu Kombination von Arbeit u Kapital die Produktion erhöht werden
o Da der reltiv preiswertere Faktor in zu geringem ausmaß eingesetzt wird
o EWbox!
o
Optimale Produktions-Struktur 3

- Ordnungsbedingungen
o Privateigentum an Produktionsmitteln
o Gewerbefreiheit
o Freie Preisbildung
o Verkaufsrecht
o Verwendungsrecht
o Freizügigkeitsrechte
o Handelbarkeit d Prod.faktoren
- Marktwirt Prüfstein
o Müssen sich alle Betriebe einer Branche an demselben Faktorpreis ausrichten (produzieren wir auf der Trafo)
- Bsp für Störung: Betriebswirtschaftliche Subvention
s. 23/24 sind irgendwie gleich mit denen vorher
- das verhältnis der physischen Grenzprodukte 2er Produktionsfaktoren muss in allen Betrieben gleich sein, die diese Faktoren einsetzen u es muss gleich dem Faktorpreisverhältnis sein
- Optimales Faktoreinkommen
o Die GRTS zweier Prod.faktoren muss in allen Betrieben gleich sein und gleich der umgekehrten Preisrelation sein
o Del x/del y1 p1
o —————- = —–
o Del x/dely2 p2 !!!!!!!!!!!!!das ist richtig der saz stimmt nur,wenn man es anders schreibt bzw nach dem ableiten umschreibt
o Falls die Bed nicht erfüllt ist, kann durch neu Kombination von Arbeit u Kapital die Produktion erhöht werden
o Da der reltiv preiswertere Faktor in zu geringem ausmaß eingesetzt wird
o EWbox!
Optimale Produktions-Struktur 4

- Ordnungsbedingungen
o Privateigentum an Produktionsmitteln
o Gewerbefreiheit
o Freie Preisbildung
o Verkaufsrecht
o Verwendungsrecht
o Freizügigkeitsrechte
o Handelbarkeit d Prod.faktoren
o
- Marktwirt Prüfstein
o Müssen sich alle Betriebe einer Branche an demselben Faktorpreis ausrichten (produzieren wir auf der Trafo)
- Bsp.: für Störung
 Lohnsteuer oder Zinssteuer
 Unvollkommener Wettbewerb
 Gleicher Monopolgrad
- Optimale Produktionsstruktur
 GRS=GRT=p1/p2
o Wenn der soziale Wert der Verwendung eines Faktors in der Produktionssphäre höher ist als der marginale Vorteil der Verwendung außerhalb der Produktionsspähre, dann ist diese Bedingung verletzt
o Freizeit ist weniger wert als Arbeit

- Wichtige Implikationen dieser Bedingung
o gesell. Indifferenzkurve tangieren die Trafo
o relative Grenzkosten der produzierenden Güter entsprechen ihren relativen Grenznutzen
o Koordination indiv. Entscheidungen hängt von der Eindeutigkeit und der Unverzerrtheit der Preise ab
o ..die durch Steuern, Zölle usw bedroht sind..ö

Optimale Produktions-Struktur5

- Ordnungsbedingungen
o Privateigentum an Konsum und Produktionsgütern
o Gewerbefreiheit
o Freie Konsumwahl
o
- Marktwirt Prüfstein
o Müssen sich alle Konsumenten und Produzenten an denselben Preisrelationen ausrichten?
Bsp.: für Störung:
- Spezifische Verbrauchssteuern. Mwst?
- Optimales Faktorangebot:
o Der marginale Vorteil der Nichtverwendung eines Produktionsfaktors muss gleich dem sozialen Wert seine Grenzproduktes sein
o Das grenzleid der Arbeit bzw. der Grenznutzen der Freizeit muss gleich dem Grenznutzen des Gutes sein, das mit dieser Arbeit produziert wird
o Y ist der Eigenverbrauch des Produktionsfaktors, zb. Der Arbeitszeit
o Py ist dann der Lohn
 Intuition:
• Opp Kosten berücksichtigen
 Implikationen
• Faktorangebot muss sich unter der Berücksichtigung der relativen Grenznutzen frei an die Prod.fkt anpassen können
• Entlohnung muss der Grenzproduktivität entsprechen, dann führen dezentrale Entscheidungen zu einem effizienten Faktorangebot
- Ordnungsbedingungen
o
- Marktwirt Prüfstein
Bsp.: für Störung:
o

• Die Marginalbedingungen
• Intertemporale Allokation
• Normative Besteuerungsgrundsätze
i. Traditionelle Steuerprinzipien
1. das Äquivalenzprinzip
2. das Leistungsfähigkeitsprinzip
3. Konzepte der Opfergleichheit

Theorie der optimalen Besteuerung
• Idee des „second best“
• Optimale Verbrauchssteuern: Ramsey Regel
• Optimale Einkommenssteuern
• Einkommens- vs. Ausgabenbesteuerung
 • Besteuerung juristischer Personen
• Steuern auf Investitionen
• Steuern und Finanzierung
• Steuern und Ersparnisbildung
 •Politisch ökonomische Besteuerung
• Leviathan Theorie der Besteuerung
• Die Theorie der demokratischen Besteuerung
• Die Theorie der evolutorischen Besteuerung
 Steuerreformen
o Die Steuerreform 2000 und ihre Ausläufer
o Das Karlsruher Modell – Kirchhof
o Das Heidelberger Modell – Rose

Effektive Besteuerung
Ab seite 141

Überwälzung = positive Theorie

Effektive Besteuerung = normative Theorie der Steuereffizienz

Normativ = wertende Theorie
 Beurteilung von Steuerwirkungen…

Grundlage:
Wünsche, Neigungen, Abneigungen der Zensiten

 Welche Schattenseiten die Besteuerung aus Sicht des Zensiten selbst hat

Steuern mit identischen Aufkommen haben in der Regel unterschiedliche Schäden zur Folge

Zusatzlast
 Jede Steuer schädigt Bürger in einem Ausmaß, das über die eigentliche Zahllast hinausgeht
ZL wird in steuerpolitischen Debatten oft ignoriert

1.) Die ZL einer Besteuerung

• Erhebungs- und Entrichtungskosten einer Steuer
• auch DWL. Oder Excess Burden
• die über die Zahllast hinausgehende Wohlfahrtseinbuße, die selbst bei Erhebungs- und Entrichtungskostenfreien Steuern auftritt
• Die Erfassung der ZL ist der Schlüssel der normativen Steuertheorie

Bsp.: Prohibitivsteuer, Erdrosselungssteuer  Sekt 110 Euro, kein Käufer, Nutzen= 0, ökonomisch ineffizient
 tritt auch bei niedrigeren Steuersätzen auf

Zum üblichen Diagramm (Partialanalyse)
Ohne Steuer
o P max würde ein Konsument auch zahlen. Also da der Preis aber P* ist macht dieser Gewinn = Konsumentenrente KR
o Summer gleich Dreieck = aggregierte Konsumentenrente
o Umgekehrt beim Angebot…wird billiger produziert macht Verkäufer Gewinn wenn P* höher ist Dreieck unten also agg. PR
o Die Renten sind das ELEXIER des Wirtschaftslebens
o In der Partialanalyse ist die Summe der Dreiecksflächen, die gesamte Rente ein geeignetes Maß für die Wohlfahrt der Marktteilnehmer
Mit Mengensteuer auf gut x
o P* sinkt auf p1 für Verkäufer
o Für Konsumenten P+t wegen der Steuer
o Abstand zwischen Brutto und Nettopreis = t
o Menge sinkt aber von x* auf X1
o Steueraufkommen an vertikaler (p+t) Preisachse mal Menge x1 –x1*p1
o Dann hat man die passende Fläche
o KR und Pr schrumpfen im selben Maß
o Aber es bleibt noch ein Rest = Harberger Dreieck oder ZL  schaden der Besteuerung
o Problem = Wohlfahrtsverlust, da Staat, auch wenn er den kompensieren wollte, es nicht kann die er ja mit T nicht genug Geld hat um den Wohlfahrtsverlust auszugleichen, wegen ZL
o Rückschleusung nur durch Schulden möglich. Deswegen sollte man die ZL minimieren.
o Diese Besteuerung ist nur sinnvoll bei extrem wichtigen Finanzierungen
Formel:
D= a-b(p+t) und S=cp mit a,b,c>0
Harberger Dreieck wird mit Höhe mal Grundlinie geteilt durch 2 berechnet
Grundlinie = x*- x1 betrag
 Steuer * Nachfrageverringerung dividiert durch 2

Steueraufkommen:

Zusatzlast:

• Offenbar wächst das Steueraufkommen UNTERLINEAR im Steuerbetrag und sinkt ab einem bestimmten Punkt
• Die Zusatzlast der Besteuerung wächst quadratisch
 Die Resultate haben allgemeineren Geltungsbereich

Wirkungen von Steuererhöhungen
- Lafferkurve
- Exponentiell steigende ZL
- Es liegt Nahe daher alle Güter einer gleichmäßigen Steuer zu unterziehen anstatt nur ein Gut zu besteuern

2.) Messung der ZL

- Messung der Zusatzlast im Nutzenraum
i. Nur ordinal nicht kardinal messbar
 Nutzeneinheiten in Geldbeträge umwandeln

Äquivalente Variation
- Die durch die Besteuerung verursachte Nutzeneinbuße entspricht dem Geldbetrag, den der Konsument maximal zahlen würde, wenn der Staat auf Besteuerung verzichten würde (Bürge zahlt, dass Steuer nicht eingeführt wird)

Kompensierte Variation
- Die durch die Besteuerung verursachte Nutzeneinbuße entspricht dem Geldbetrag, den der Konsument mindestens erhalten müsste, damit er trotz Besteuerung nicht schlechter gestellt wird. (Nutzenerhaltung, wird durchgeführt)

 beide Maße sind nicht identisch, es wird nur EV betrachtet als Belastungsmaß

q = Vektor der Bruttopreise
c = Vektor der Konsumgüterpreise
Die Ausgabenfunktion eines Konsumenten ist definiert
_ _
E(q, U)= min qc mit u(c) =u
c

Die Ausgabenfunktion gibt an, welchen Betrag qc ein Konsument benötigt, um bei gegebenem Bruttopreisen q und optimal angepasstem Konsum c ein vorgegebenes Nutzenniveau (u quer) zu erreichen

EV= e(q,u1) – e(p,u1)
 konstanter Nutzen, unterschiedliche Preise
- also p = Nettopreis ohne Steuer, den von Preis q mit Steuer abziehen, Nutzen in der Ausgabenfkt. Gleich halten  EV

Definition:
Die materielle Steuerlast oder Inzidenz wird durch den Vektor der äquivalenten Variation EV beschrieben

Vorteil von EV = die in Geldeinheiten aggregierten Summen der Nutzen der Ind. lassen sich addieren

Aggregierte ZL = summe EV – Summe T
Def.: die aggregierte ZL gibt an, wie stark die in Geldeinheiten umgerechneten Nutzeneinbußen der Steuerbürger das Steueraufkommen übersteigen.

Diese Maß kann empirisch geschätzt werden… in USA bei einem Dollarsteuererhöhung = 33% dh. Wohlstand fällt 1,33$ pro Dollar Steuer

Des Konsumenten liebste Steuer:

 Pauschalsteuer
- Diagramm mit Vergleich Pauschalsteuer und spezieller Gütersteuer
- Bei Pauschalsteuer höheres Nutzenniveau bei gleichen Steuereinnahmen des Staates möglich.
i. dadurch ist ein Pauschalsteuer immer identisch mit dem Steueraufkommen und löst keine Zusatzlast aus
- Die ZL einer speziellen Gütersteuer besteht darin, dass der Konsument versucht auszuweichen, hierdurch sinkt die Bemessungsgrundlage, der Steuerbetrag muss aufgrund der Forderung nach einem gegebenen Aufkommen erhöht werden u der Konsument weicht noch weiter aus
- Am Ende hat der Konsument ein Güterbündel gewählt, das seinen Präferenzen nicht entspricht
- Die ZL entspricht rein dem Substitutionseffekt (da komp. Hicks NF), also auf reinen Anpassungen auf Preisänderungen bei konstantem Nutzenniveau
- Keine ZL bei komplementären Gütern
- Güter können nur in einem bestimmten Verhältnis zueinander nachgefragt werden (Schuhe)
- 2 Güter Welt zeigt, das kein SE , da man ja beide Schuhe braucht
- Also kann man auch spezielle Gütersteuer einsetzen
- Nutzen fällt von u0 auf U1
- Sinnloses Ergebnis, da es ja noch andere Dinge als Schuhe gibt

 Bei der Bundestagswahl sollte man sich für die Steuer entscheiden, die eine Pauschalsteuer ist, da sonst die Steuer in mehr schädigt, wegen der ZL

• EV stimmt mit Pauschalsteuer überein, alle anderen EVs sind größer wegen ZL

3.) erst-beste Besteuerung

 allgemeines Gleichgewichtsmodell
Hier nur Effizienzfragen, keine Verteilungsfragen oder externe Effekte

- Konsumenten kaufen Güter c zum Bruttopreis q
- Exogener Nettopreis p
- Lineare Trafo

• Frage: Welcher Steuerbetrag t maximiert den Nutzen eines Konsumenten beim positiven Steueraufkommen t*c= g

• Wie wird ein bestimmtes Steueraufkommen mit möglichst geringen Kollateralschäden erhoben

• Hier geht es nicht um die Gesamtsteuerlast
• Es geht also darum die ZL der Besteuerung bei gegebener Zahllast zu minimieren bzw den Nutzen nach Steuer zu maximieren

• Da die Konsumenten ja Bruttopreise zahlen optimieren sie mit kleineren Mengen also weichen vom eigentlichen Markt GG ab

• Also GRS= Preisverhältnis setzen

• Nach Rechnerei ist die Steuerzahlung: y – pc =g bei maximiertem Nutzen

• Gesamtwirt. Effizienz heißt. Dass die GRT also Nettopreisverhältnis auch mit GRS der Güter i und j übereinstimmen – gilt immer

• Formel:..

• Erstbest ist also eine allgemeine Verbrauchssteuer mit einheitlichem Steuersatz

• Dies entspricht dem Vorurteil, dass Güterpreise nicht verzerrt werden sollen
• Darf nicht mit Mwst gleichgesetzt werden

• Allgemeinte Verbrauchssteuer ist mit einer Pauschalsteuer äquivalent (wenn alle arbeiten u Freizeit nicht bedacht wird)

• Spezielle Verbrauchsteuern oder Subventionen führen zu Verzerrungen und dazu, dass GRT ungleich GRS ist also kein MGG u somit sinkt der Nutzen

• Also bei gegebenem Steueraufkommen ein geringerer Nutzen

Das deutsche Steuersystem

Aufbau der Vorlesung
- Die deutsche Finanzverfassung
- Einnahmen in BRD
- Wichtige dt. Steuern
- Sozialversicherungen
- Abgabenquoten im Vergleich
- Steuersätze im Vergleich
- Verschuldung
- Zusammenfassung

Brd als Förderstaat
- Der Staat existiert nicht als monolithischer Akteur
- Grangel zwischen Bundestag und Bundesrat
- Steuergesetzgebungshoheit
- Wer veranlasst welche Steuern?
 Bund: Zölle u Finanzmonopol, teil Zölle bie EU
 Länder: örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern
• Steuergesetzgebungshoheit
 Bund besitzt aber die konkurrierende Gesetzgebung über allle anderen Steuern
 Art 105 Zustimmungspflichtige Gesetze
 Länder sind wesentlich an der Steuergesetzgebung beteiligt
• Steuerertragshoheit
 Verteilung des Steueraufkommens auf Bund und Länder
 Grundsätzlich:
• Gebundenes Trennsystem und Verbundsystem
• BRD nach dem Grundgesetz:
o Mischsystem mit Elementen des Trenn- und des Verbundssystems
• Steuerertragshoheit
 Gemeinschaftssteuern
• EK, Körperschafts- u Umsatzsteuer
• Art. 106 GG gemeinsam!
 Alle anderen nach Trennssystem zb. Mineralöl an den Bund
• Steuerverwaltungshoheit:
 Bundesfinanzbehörde
 Länderfinanzbehörde

- Steuer auf ‚Einkommensverwendung steigt von 40,6 auf 52,1%
- Steuer auf Einkommen vermögen, sowie Vermögensverkehr fällt von 54,9 auf 48%
- Gemeinschaftssteuern: EKSteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer werden am Meisten ab! Insgesamt fast 70%
- Mineralölsteuer 9 % am Gesamtsteueraufkommen

- Trotz Steuerertragshoheit der Länder keine Steuerfindungsrecht der Länder, Aber auch der Bund kann auch nur über Mineralölsteuer u Ergänzungsabgaben alleine entscheiden

- Sozialversicherung

 Sozialbeiträge seit 1990 verdoppelt
• Unternehmen, private HH und Bund zahlen fast alles
• Gesetzliche Rente und Krankenversicherung !
• Und dann noch alles staatliche, Beamtenkram, Sozialhilfe usw
o  die 3 verbrauchen das komplette Budget

- Vergleich BRD – EU
 Zentralisierungsmaß
• USA wenig, Dänemark viel, wir mittendrin
• Verschuldung:
 Bund 800mrd €
 Länder knapp 400 Mrd Euro
 Insgesamt 1500 Mrd €

Fazit:
Dt. Finanzordnung ist durch ein hohes Gewicht der Gemeinschaftssteuern gekennzeichnet
- Internationale Entwicklung
 Zunehmende Abgabenleistung in allen OECD Ländern
 Verschiebung von den Steuern auf Kapital zu den Steuern auf Arbeit
 Die Position BRDs verschlechtert sich im internationalen Vergleich allmählich
• Internationale Entwicklung
 Verschlechterung weniger das Resultat der dt. Einheit, als einer generellen Tendenz zu staatlichen Lösungen
 Inbesondere zurSchweizer Steuerbelastung und Finanzverfassung bestehen erhebliche Unterschiede
 Noch kein Ende der Steuerdiskussion
 Aber auch Sozialsysteme sind noch nicht gut genug reformiert
Probleme der internationalen Besteuerung
• Grundzüge des internationalen Steuerrechts
• Effiziente internationale Besteuerung
• Weltwirtschaftliche Effizienz
• Strategische internationale Steuerpolitik
• Die europäische Mehrwertsteuer
• Internationale Unternehmensbesteuerung
• Zusammenfassung
Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung
• Die Entwicklung der Schattenwirtschaft in OECD Ländern
• Bestimmungsfaktoren der Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung
• Die Funktion von Strafen und Kontrollen
• Hilfe durch Steuerreformen
• Steuermoral als Residualerklärung
• Bestimmungsfaktoren der Steuermoral

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