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	<title>VWL in Heidelberg &#187; 2005</title>
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		<title>VWL in Heidelberg &#187; 2005</title>
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		<item>
		<title>Finanzwissenschaften Zusammenfassung Feld 2006</title>
		<link>http://vwlheidelberg.wordpress.com/2007/04/11/finanzwissenschaften-zusammenfassung-feld-2006-2/</link>
		<comments>http://vwlheidelberg.wordpress.com/2007/04/11/finanzwissenschaften-zusammenfassung-feld-2006-2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2007 07:44:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Altendorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[2005]]></category>
		<category><![CDATA[Prof Feld]]></category>
		<category><![CDATA[feld fiwi Staat]]></category>
		<category><![CDATA[finanzwissenschaften]]></category>

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		<description><![CDATA[Finanzwissenschaften Zusammenfassung
1.	Grundbegriffe der Steuerlehre
•	Grundbegriffe
•	Steuern
•	Gebühr
•	Beiträge
•	Steuerzwecke
•	Rechtfertigung von Steuern
•	Die Akteure der Besteuerung
•	Eine Typologie der Steuerarten
2.	Historische Entwicklung
•	Frühzeit und Altertum
•	Mittelalter
•	Renaissance, Absolutismus und Aufklärung
•	Von der Gründerzeit bis zur Gegenwart
3.	Einnahmen- und Steuersysteme im Vergleich
•	Einnahmenarten
•	Einnahmenentwicklung
•	Abgabenstruktur im internationalen Vergleich
•	Abgabenquoten im internationalen Vergleich
4.	Kleine Tariflehre
•	Mengen- und Wertsteueren
•	Proportionale, pogressive und regressive Steuern
•	Progressionsmaße
•	Aufkommens- und Residualelastizität
•	Aspekte der Haushalts- und Ehegattenbesteuerung
5.	Überwälzung
•	Pauschalsteuer
•	Steuer auf spezielle Güter
•	Einkommenssteuer
•	Ausgabensteuer
•	Mehrwertsteuer
•	Vermögenssteuer
•	Erbschaft- und Schenkungssteuer
•	Allgemeine Gleichgewichtsbetrachtung
6.	Grundlagen für die Beurteilung [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=vwlheidelberg.wordpress.com&blog=974209&post=15&subd=vwlheidelberg&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Finanzwissenschaften Zusammenfassung</p>
<p>1.	Grundbegriffe der Steuerlehre<br />
•	Grundbegriffe<br />
•	Steuern<br />
•	Gebühr<br />
•	Beiträge<br />
•	Steuerzwecke<br />
•	Rechtfertigung von Steuern<br />
•	Die Akteure der Besteuerung<br />
•	Eine Typologie der Steuerarten<br />
2.	Historische Entwicklung<br />
•	Frühzeit und Altertum<br />
•	Mittelalter<br />
•	Renaissance, Absolutismus und Aufklärung<br />
•	Von der Gründerzeit bis zur Gegenwart<br />
3.	Einnahmen- und Steuersysteme im Vergleich<br />
•	Einnahmenarten<br />
•	Einnahmenentwicklung<br />
•	Abgabenstruktur im internationalen Vergleich<br />
•	Abgabenquoten im internationalen Vergleich<br />
4.	Kleine Tariflehre<br />
•	Mengen- und Wertsteueren<br />
•	Proportionale, pogressive und regressive Steuern<br />
•	Progressionsmaße<br />
•	Aufkommens- und Residualelastizität<br />
•	Aspekte der Haushalts- und Ehegattenbesteuerung<br />
5.	Überwälzung<br />
•	Pauschalsteuer<br />
•	Steuer auf spezielle Güter<br />
•	Einkommenssteuer<br />
•	Ausgabensteuer<br />
•	Mehrwertsteuer<br />
•	Vermögenssteuer<br />
•	Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />
•	Allgemeine Gleichgewichtsbetrachtung<br />
6.	Grundlagen für die Beurteilung steuerlicher Verzerrung<br />
•	Das Pareto Optimum<br />
i.	Die Marginalbedingungen<br />
ii.	Intertemporale Allokation<br />
•	Normative Besteuerungsgrundsätze<br />
i.	Traditionelle Steuerprinzipien<br />
1.	das Äquivalenzprinzip<br />
2.	das Leistungsfähigkeitsprinzip<br />
3.	Konzepte der Opfergleichheit</p>
<p>	•	Theorie der optimalen Besteuerung<br />
o	Idee des „second best“<br />
o	Optimale Verbrauchssteuern: Ramsey Regel<br />
o	Optimale Einkommenssteuern<br />
o	Einkommens- vs. Ausgabenbesteuerung<br />
	•	Besteuerung juristischer Personen<br />
o	Steuern auf Investitionen<br />
o	Steuern und Finanzierung<br />
o	Steuern und Ersparnisbildung<br />
o	Politisch ökonomische Besteuerung<br />
o	Leviathan Theorie der Besteuerung<br />
o	Die Theorie der demokratischen Besteuerung<br />
o	Die Theorie der evolutorischen Besteuerung<br />
•	Steuerreformen<br />
o	Die Steuerreform 2000 und ihre Ausläufer<br />
o	Das Karlsruher Modell &#8211; Kirchhof<br />
o	Das Heidelberger Modell – Rose</p>
<p>7.	Probleme der internationalen Besteuerung<br />
Grundzüge des internationalen Steuerrechts<br />
•	Effiziente internationale Besteuerung<br />
•	Weltwirtschaftliche Effizienz<br />
•	Strategische internationale Steuerpolitik<br />
•	Die europäische Mehrwertsteuer<br />
•	Internationale Unternehmensbesteuerung<br />
•	Zusammenfassung<br />
8.	Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung<br />
•	Die Entwicklung der Schattenwirtschaft in OECD Ländern<br />
•	Bestimmungsfaktoren der Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung<br />
•	Die Funktion von Strafen und Kontrollen<br />
•	Hilfe durch Steuerreformen<br />
•	Steuermoral als Residualerklärung<br />
•	Bestimmungsfaktoren der Steuermoral</p>
<p>Kapitel 1: Grundbegriffe der Steuerlehre</p>
<p>•	Grundbegriffe</p>
<p>Definition Steuern<br />
-	Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen- rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft<br />
-	Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein<br />
Definition Gebühren:<br />
-	Gebühren werden bei Inanspruchnahme einer besonderen Leistung erhoben<br />
-	Es gilt das Ausschlussprinzip: Wer nicht zahlt erhält auch keine Leistung<br />
-	Ähneln Marktpreisen<br />
-	Ist nur bei solchen Gütern anwendbar, bei denen sich ein individueller Nutzen zurechnen lässt<br />
Beiträge<br />
-	stehen in der Mitte zwischen den marktnahen Gebühren und den marktfernen Steuern<br />
-	Beiträge sind prinzipiell, wie auch Gebühren, Entgelt für besondere Leistung<br />
-	Können nicht individuell sondern nur Gruppenbezogen zugerechnet werden<br />
-	Clubgüter!!!<br />
Sonderabgaben<br />
-	mit Finanzierungszweck<br />
-	mit Lenkungszweck<br />
-	Gebühren und Beiträge können verdeckten Steueranteil enthalten<br />
-	Steuern, die nach dem Gegenstand benannt sind, schreibt man ohne Fugen s (Einkommensteuer)<br />
•	Steuerzwecke<br />
- Steuern zur Erzielung von Staatseinnahmen?!<br />
•	Rechtfertigung von Steuern<br />
•	Die Akteure der Besteuerung<br />
•	Eine Typologie der Steuerarten</p>
<p>Jens:<br />
Kapitel 1 – Grundbegriffe der Steuerlehre</p>
<p>§ 1 Steuern</p>
<p>Steuern</p>
<p>1. Steuern sind Geldleistungen (keine Sachleistungen)<br />
2. Steuern stellen nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar<br />
3. Steuern werden hoheitlich auferlegt<br />
4. Der Ertrag muss einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zufließen<br />
5. Steuern werden aufgrund eines Gesetzes erhoben, und zwar zur Erzielung von Einnahmen, diese kann allerdings Nebenzweck sein</p>
<p>•	Eigenschaft der Steuer ist Zwang und Mangel einer Gegenleistung<br />
•	Die Steuerzahler dürfen insgesamt hoffen etwas für ihre Zahlung zurückzubekommen, der Einzelne hingegen nicht.</p>
<p>Gebühren</p>
<p>1. Werden bei Inanspruchnahme einer besonderen Leistung erhoben<br />
2. Nur bei Gütern anwendbar, deren Nutzen sich individuell zurechnen lässt und für die das Ausschlussprinzip gilt</p>
<p>Beiträge</p>
<p>1. Entgelt für eine besondere Leistung, die allerdings nicht individuell, sondern nur gruppenbezogen zugerechnet werden kann oder soll.<br />
2. Eine Beitragspflicht entsteht nicht durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung, sondern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme.<br />
3. Auf Ebene der Gruppe gilt das Ausschlussprinzip, deshalb nennt man durch Beiträge finanzierte Leistungen auch Clubgüter.</p>
<p>•	Steuern werden nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung in den allgemeinen Staatshaushalt eingestellt. Sie stehen zur Finanzierung aller öffentlichen Ausgaben zur Verfügung.<br />
•	Gebühren und Beiträge fließen in einen Parafiskus, aus dem ausschließlich die betreffende Aufgabe finanziert wird. Ihre Verwendung ist zweckgebunden.<br />
•	Steuern werden gemeinnützig, Gebühren privatnützig und Beiträge gruppennützig verwendet.</p>
<p>Sonderabgaben</p>
<p>1. Werden nur von einem begrenzten Kreis Abgabenpflichtiger erhoben.<br />
2. Ihr Aufkommen fließt nicht in den allgemeinen Haushalt sondern wird einem Sonderfond zugeführt.<br />
3. Sie stehen außerhalb der Finanzverfassung</p>
<p>§ 2 Steuerzwecke</p>
<p>1. Fiskalzweck = Erzielung von Einnahmen<br />
2. Lenkungszweck = Ein bestimmtes Verhalten des Besteuerten soll erreicht oder verhindert werden. Es besteht ein Zielkonflikt zwischen Fiskal- und Lenkungszweck. Eine optimale, statt eine maximale Zweckerfüllung soll erreicht werden.<br />
3. Umverteilungszweck<br />
	a) nach liberalem Verständnis – Grundsatz der Lastenausteilung<br />
-	die Bürger sollen zur Finanzierung der gemeinschaftlichen Aufgaben nicht pro Kopf den gleichen Betrag zahlen sondern nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.</p>
<p>b) nach egalitaristischer Auffassung<br />
-	Grundproblem ist die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen, die es zu beseitigen gilt. Der Umverteilungszweck ist auf eine Nivellierung der Einkommens- und Vermögensunterschiede gerichtet.</p>
<p>§ 3 Rechtfertigung von Steuern</p>
<p>Begründung zur Rechtfertigung von Steuern:</p>
<p>Äquivalenzprinzip<br />
Die Besteuerung ist gerechtfertigt, wenn sie keinen endgültigen Nutzenverlust für die Gesamtheit der Bürger bedeutet, sondern eine Leistung für entsprechende Gegenleistungen darstellt.</p>
<p>Leistungsfähigkeitsprinzip<br />
Eignet sich nicht zur Rechtfertigung der Besteuerung überhaupt sondern nur zur Rechtfertigung bestimmter Einzelsteuern.</p>
<p>Voraussetzung:<br />
Das Äquivalenzprinzip muss gelten und es muss Einigkeit über den Maßstab für Leistungsfähigkeit bestehen. Bsp. Einkommen oder Vermögen<br />
Personen mit gleichem Einkommen zahlen den gleichen Steuerbetrag (horizontale) Steuergerechtigkeit oder synonym Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung.<br />
Personen mit höherem Einkommen sollen stärker besteuert werden als die mit weniger Einkommen (vertikale) Steuergerechtigkeit.</p>
<p>§ 4 Die Akteure der Besteuerung</p>
<p>Steuerpflichtige (Zensit) und Steuerberechtigte (Obrigkeit) sind Beteiligte des Steuerrechtverhältnisses, das ihre Rechte und Pflichten umfassend regelt. Das Steuerrechtsverhältnis besteht aus Verfahrensvorschriften sowie dem eigentlichen Steuerschuldverhältnis.</p>
<p>Wer für eine Steuer schuldet heißt Steuerschuldner<br />
Wer für eine Steuer haftet heißt Haftungsschuldner<br />
Wer eine Steuer abzuführen hat heißt Steuerentrichtungspflichtiger oder Steuerzahler</p>
<p>Steuerträger = Person auf der die Steuerlast schließlich ruht<br />
Steuerdestinatar = der vom Gesetzgeber vorgesehene Steuerträger</p>
<p>•	Steuerträger und Steuerdestinatar sind nicht unbedingt Steuerpflichtiger.<br />
Es ist gut möglich, dass sie keinen Umgang mit den Finanzbehörden haben.</p>
<p>•	Der Steuerdestinatar stimmt oft mit dem Steuerträger überein aber das muss nicht so sein, weil der Gesetzgeber die komplizierten Überwälzungsvorgänge nicht vollständig übersehen kann.</p>
<p>•	Wichtigste Figur ist der Steuerträger, er wird durch die Steuer belastet und er sinnt nach Ausweichmöglichkeiten.</p>
<p>§ 5 Eine Typologie der Steuerarten</p>
<p>Direkte Steuern knüpfen unmittelbar an Indikatoren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit an, vor allem an Einkommen und Vermögen; man nennt sie deshalb auch Besitzsteuern. Direkte Steuern könne auf persönliche Merkmale des Steuerpflichtigen Rücksicht nehmen. Es besteht eine Identität zwischen Steuerschuldner und Steuerdestinatar.</p>
<p>Dagegen erfassen indirekte Steuern wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf Umwegen, indem sie eine Einkommensverwendung oder einen Vermögensverkehr belasten. Eine indirekte Steuer wird nicht vom Steuerdestinatar geschuldet, sondern von einem Dritten; Steuerschuldner und Steuerdestinatar sind verschiedene Personen.</p>
<p>Subjektsteuern oder Personensteuern knüpfen an die Leistungsfähigkeit natürlicher Personen an, also an persönliche Leistungsfähigkeit. Belastet werden Haushalte (Haushaltssteuer) oder Einzelpersonen (Individualsteuer).<br />
Bsp. Einkommensteuer, Vermögensteuer</p>
<p>Objektsteuern stehen im Zusammenhang sachlicher Leistungsfähigkeit, wobei die Sache ein Betrieb, Grundstück oder eine juristische Person sein kann.<br />
Bsp. Grundsteuer, Gewerbesteuer; man nennt sie auch Realsteuern</p>
<p>Verbrauchsteuern werden im Zusammenhang mit einer Wertschöpfung erhoben, nicht aufgrund eines bloßen Rechtsaktes oder Realaktes. Keine Verbrauchsteuer ohne Wertschöpfung. Bsp. Umsatzsteuer</p>
<p>Verkehrsteuer belasten hingegen Rechtsakte (Kaufvertrag) oder Realakte (Besitzwechsel, Überschreitung einer Staatsgrenze), mit denen nicht notwendig eine Wertschöpfung einhergeht. Bei mehrfacher Erfüllung des Steuertatbestands tritt eine mehrfache Steuerbelastung auf = (Kumulationseffekt oder Lawinenwirkung)</p>
<p>Kaptitel 2: Historische Entwicklung<br />
•	Frühzeit und Altertum<br />
•	Mittelalter<br />
•	Renaissance, Absolutismus und Aufklärung<br />
•	Von der Gründerzeit bis zur Gegenwart</p>
<p>Kapitel 3: Einnahmen- und Steuersysteme im Vergleich<br />
•	Einnahmenarten<br />
•	Einnahmenentwicklung<br />
•	Abgabenstruktur im internationalen Vergleich<br />
•	Abgabenquoten im internationalen Vergleich</p>
<p>Kaptitel 4: Kleine Tariflehre<br />
•	Mengen- und Wertsteueren<br />
•	Proportionale, progressive und regressive Steuern<br />
•	Progressionsmaße<br />
•	Aufkommens- und Residualelastizität<br />
•	Aspekte der Haushalts- und Ehegattenbesteuerung<br />
Kapitel 5: Überwälzung<br />
•	Überwälzung einer Pauschalsteuer<br />
•	Steuer auf spezielle Güter<br />
•	EK vs Ausgabensteuer<br />
•	Mehrwertsteuer<br />
•	Vermögenssteuer<br />
•	Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
•	Inzidenz im allgemeinen Gleichgewicht</p>
<p>•  Definition: Überwälzung ist die Frage danach, wer die Steuer tatsächlich trägt<br />
		 der Steuerträger versucht der Steuer auszuweichen, bzw. trägt die ZL	</p>
<p>-	Frage nach der Steuerinzidenz<br />
o	Messung der Verteilung der Wohlfahrtseinbußen<br />
o	Wichtig im Zusammenhang mit Verteilungsfragen</p>
<p>-	Kern der Lehre:<br />
o	Unterscheidung zw. Formeller und informeller Inzidenz<br />
	Formell: Geld, das an das Finanzamt abgeführt wird<br />
	Informell: Wohlstandseinbußen<br />
-	Unterschiede, weil Überwälzungsvorgänge stattfinden , weil die Besteuerung Verzerrungen auslöst<br />
-	Überwälzung erfolgt indem der formell Steuerpflichtige einen Teil der Stueer durch Verhaltensänderungen weitergibt<br />
Bei Pauschalsteuer<br />
		Def: fester Geldbetrag, den er nicht durch Verhaltensänderungen vermeiden kann..<br />
		Sehr gut, aber nicht durchsetzbar<br />
		-Überwälzung zb. Durch Preiserhöhung, Lohnsenkung<br />
		- Wenn keine freiwilligen Transfers + keine Marktmacht existieren gibt es keine Möglichkeit</p>
<p>Grafik:<br />
	- Preis fällt, nachfrage geht zurück  s.10<br />
	- Pauschalsteuer ist keine neutrale Steuer<br />
		- durch Einführung verschiebt sich die Nachfragekurve<br />
		- Anbieter tragen einen Teil der Überwälzung</p>
<p>-	Canardsche Diffusionstheorie<br />
o	Die Steuerlast verteilt sich wie Flüssigleit in einem Rohrsystem<br />
-	Sie vollzieht isch durch Änderungen freiwilliger Transfers oder über Preiserhöhung</p>
<p>Bei Steuer auf spezielle Güter</p>
<p>-	Reaktionen auf anderen Märkten werden vernachlässigt<br />
-	Betrachtung von Nahwirkungen , nicht von Fernwirkungen</p>
<p> Annahme: Wettbewerbsmarkt<br />
 Einführung einer Mengensteuer<br />
-	q=p+t<br />
-	Verhaltenshypothese<br />
o	Die Nachfrager orientieren ihre  Entscheidungen am Nettopreis p<br />
o	Anbieter verringern die Nachfrage, Nachfrager sehen es als Verteuerung des Angebots<br />
Grafik: Mengensteuer aus Sicht der Anbieter<br />
-	Nachfrager verringern die Nettopreise p=q-t<br />
-	Bruttopreis bleibt gleich<br />
-	NF verschiebt sich parallel nach unten, p sinkt, aber Preisänderung kleiner Steuerbetrag<br />
Grafik: Mengensteuer aus Sicht der Nachfrager<br />
-	Erhöhung des Bruttopreises q auf q1^<br />
-	Nahchfrage u dadurch Menge gehen zurück<br />
-	Q steigt, bleibt aber kleiner Steuer<br />
Zwischenresumee<br />
-	Die Nachfrager zahlen Delta Q höhere Bruttopreise<br />
-	Die Anbieter erzielen um Delta p verringerte Nettopreise<br />
-	Beide Marktseiten tragen einen Teil der Steuer<br />
-	Die Summe der absoluten Preisänderungen entspricht dem Steuerbetrag<br />
o	Den Teil , den jede Marktseite trägt muss aber nicht die Hälfte sein<br />
	Kommt auf die Steigungen an..<br />
	Exakter Anteil an der Steuerlast: Lastverteilungsmaß<br />
•	Buch S.98<br />
	Für die Lastverteilung kann man auch Elastizitäten nehmen…Epsilon und eta<br />
	Die Angebotselastizität  Epsilon zeigt an, um wie viel Prozent das Güterangebot zunimmt, wenn der Nettopreis um 1% steigt<br />
	Nachfrageel. Eta zeigt an, um wie viel die Nachfrage sinkt, wenn der Bruttopreis um ein % steigt<br />
	Keine Reaktion auf Preisänderungen: vollkommen unelastisch<br />
	Umgekehrt : vollkommen  elastisch<br />
	Weitere Erklärungen siehe Script S.23-30<br />
o	Allgemeine Regel zur Lastverteilung:<br />
	Der von einer Seite zu tragende Steueranteil ist um so größer, je unelastischer diese Markseite im Vergleich zur anderen Marktseite reagiert<br />
	Die Lastverteilung ist nur abhängig von den relativen Elasitzitäten</p>
<p>Weinsteuer:<br />
o	Annahme: Steuer auf Rotwein<br />
o	RW und Weißwein sind enge Substitute<br />
	Rotweinnachfrage reagiert elastisch<br />
	Steuerlast wird stärker von den Rotweinwinzern als von d Nachfragern getragen, die diese zu Weißwein wechseln können<br />
	Langfristig: Steueraufkommen=0<br />
	Lastverteilung hängt von der Abgrenzung der Steuerbemessungsgrundlage ab<br />
	Angebot und Nachfrage reagieren umso elastischer, je enger die Steuerbemessungsgrundlage gewählt ist, weil zusätzliche Ausweichmöglichkeiten<br />
	Verhältnis der Elastizitäten ist ausschlaggebend<br />
	Steuer mit geringer Bemessungsgrundlage haben tendenziell geringes Aufkommen<br />
	 Entweder Luxussteuern  sind keine Luxussteuern (bier, tee)oder aber sie sind wirklich Luxussteuern und dann bringen sie nix (Lasalle 1873)</p>
<p>Bodensteuer<br />
-	Mengesteuer mit Bemess. Grundlage m²<br />
-	Bodenangebot unelastisch<br />
-	Boden kann sich nicht davonstehlen<br />
-	Inzidenz der Bodensteuer allein beim Grundeigentümer<br />
-	Bodensteuer wirkt wie eine dem Grundeigentümer auferlegte Pauschalsteuer<br />
-	Verkauf bringt nix<br />
-	Erwirtschaften die Bodennachfrager unterschiedliche Reinerträge, so wird der Bodenwer durch den höchsten  der so beschriebenen Barwerte bestimmt<br />
-	Bodensteuer von Betrag t pro m² wird vom jeweiligen Eigentümer entrichtet u geht in die Berechnung der Barwerte ein<br />
-	Der vom Eigentümer erzielbare Verkaufspreis verringert sich um den Barwert der Steuerzahlungen<br />
-	Steuer wird vom Eigentümer getragen, weil die Nachfrager sie bei der Berechnung des Gebotes berücksichtigen<br />
-	Barwert der Steuerzahlungen entspricht auch der Kaupreisminderung<br />
-	 Bodensteuer scheint ideal zu sein<br />
-	Aber: nur geringes Aufkommen, wenn die Eigentumsordnung nicht außer Kraft gesetzt wird</p>
<p>Gebäudesteuer<br />
-	Wertsteuer<br />
-	Grundsteuer als kombinierte Boden u Gebäudesteuer<br />
-	Gebäudesteuer wird anders überwälzt<br />
-	Annahme: Bauherren verlangen eine Mindestverzinsung des in den Bau inverstiereten Kapitals<br />
-	Interner Zinsfuß &gt; festverzinslicher Wertpapiere<br />
o	Sobald die Rendite für Neubauten den geforderten Mindestwert unterschreitet wählen Anbieter andere Anlageformen<br />
o	Vollständige Überwälzung auf die Nachfrager<br />
-	Eine unerwartete Einführung einer Gebäudesteuer wird hingegen allein von Eigentümern getragen, weil das Angebot unelastisch ist..<br />
-	Inzidenz der Gebäudesteuer<br />
o	Kurzfr.: Anbieter alleine<br />
o	Langfri.: Nachfrager alleine<br />
-	Lastverteilung hängt von der Länge des betrachteten zeitraumes ab.<br />
-	Bei administrativen Preisen auf dem Mietwohnungsmarkt entsteht  ein Nachfrageüberschuss<br />
-	(Warmmiete) Gebäudesteuer wird dann kurzfr von Mieter getragen</p>
<p>Grundsteuer:<br />
-	kombinierte Boden und Gebäudesteuer<br />
-	selbst bei freier Preisbildung nicht eindeutig<br />
-	Abhängig vom Anteil des Bodenwertes am Gesamt wert der Immobilie<br />
-	Faustregel: Grundstückswert beträgt 25% des Gesamtwertes</p>
<p>•	Einkommenssteuer versus	Ausgabensteuer</p>
<p> Die Einkommenssteuer soll das am Markt erwirtschaftetet Einkommen belasten<br />
VWl Gesamtrechnung<br />
-	Summe der Bruttowertschöpfungen = BIP<br />
-	Summe der inländischen EK= NIP = Volkseinkommen<br />
-	Die Nettowerttschöpfung wird als Einkommen an die Produktionsfaktoren ausgescüttet<br />
o	Nettowertschöpfung = einkommen<br />
	Kapitaleinkommen, ArbeitsEK, BodenEK</p>
<p>Markteinkommen und Einkommensarten:<br />
	 Produktionswert – Vorleistungen = Bruttowertschöpfung</p>
<p>-	Arbeitseinkommen<br />
-	Kapitaleinkommen<br />
-	Bodeneinkommen<br />
-	Reingewinne<br />
-	Abschreibungen</p>
<p>Arbeitseinkommenssteuer:<br />
-	hängt von Reallohn w ab<br />
-	prop. A.EKsteuer = w(1-t)<br />
-	Arbeitgeber orientieren sich am Bruttolohn w<br />
-	Steuer schiebt einen Keil zwischen Angebot und Nachfrage</p>
<p> die Überwälzung hängt von Elastizität des Arbeitsangebotes u des –Nachfrage ab<br />
 empirisch unelastisch= trotz massiver Reallohnsteigerungen ist die Arbeitszeit gleich geblieben<br />
 Dominanz des EK Effektes, trotz sinkender ArbeitsEK wird Arbeitsangebot nicht reduziert um Lebensunterhalt zu sichern<br />
Steile Angebotskurve<br />
Arbeitnehmer tragen normalerweise die Steuerlast, Ausnahme Stars oder Manager, die mobil sind FC Bayern als Verein wechelst ja nicht ins Ausland<br />
Bei zunehmender Immobilität nähert sich Inzidenz des ArbeitsEK dem der Bodensteuer an<br />
Unternehmen tragen aber dann auch, da sie Überleben und Fortpflanzung sichern müssen</p>
<p> es kommt immer auf die Elastizität an</p>
<p>•	Kapitaleinkommenssteuer</p>
<p>-	in einer geschlossenen VW<br />
o	Kapitalstock K<br />
o	Bruttozins r<br />
o	Jährliches Kapitaleinkommen = r*K<br />
o	Kurzfr einführte Kapitalsteuer wird kurzfr auch nur vom Kapitalgeber getragen<br />
o	Langfristig: empirisch: elastische Kapitalnachfrage, unelastisches Angebot<br />
o	Offene VW: interessant<br />
	R*= vom intern. Kapitalmarkt bestimmter Weltmarktzins<br />
	Kleine VW , groß nur USA<br />
	Wenn Anleger im Inland investieren sollen muss der Nettozins r-t=r* sein<br />
	r= inländischer BVruttozins<br />
	t= Steuerbetrag pro Kapitaleinheit<br />
	Abitragefreies Kapitalgleichgewicht r-t=r* oder r=r*+t<br />
	Kapitaleigentümer weichen der Steuer voll aus</p>
<p> Kapital-EKsteuer wird in einer kleinen VW voll von der immobileren Produktionsfaktoren getragen, obwohl sie keine Steuern zahlen wird vollständig auf die Lohnkosten Quergewälzt  insbesondere von unqualifizierten Arbeitskräften<br />
- anstatt Senkung der Löhne kann dann aber auch Arbeitslosigkeit auftreten<br />
- Reagiert von 2 Faktoren einer elastisch und der andere unelastisch, soträgt letzter jedwede Steuer“!!!!!<br />
Bodeneinkommen- und Reingewinnsteuer</p>
<p>- BodenEK siehe spezielle Gütersteuer<br />
- Reingewinnsteuern stehen im Zusammenhang mit Renten<br />
- Das Faktorangebot ändert sich aufgrund der Besteuerung nicht<br />
Fernwirkung über EK-effekte<br />
Bodeneinkommen = Bodenertrag –Schuldzinsen<br />
Reingewinne= EK-Unternehmerlohn- EKFinanzierung-Risikoprämie</p>
<p>Ausgabensteuer<br />
	- wird auch als Konsumsteuer bezeichnet<br />
-	persönliche Ausgabensteuer oder expenditure tax<br />
-	belastet formell den Konsum – consumption tax<br />
-	Unterschied zur indirekten Mehrwertsteuer<br />
-	Buch s. 121#<br />
-	Sparbereinigte EK Steuer<br />
-	Steuerschuld nicht bei EK Entstehung sondern bei EK verwendung<br />
-	Ohne Erbschaft u bei Zins=0 stimmen EKsteuer und Ausgabensteuer überein, weil ein Steuerpflichtiger irgendwann sein EK konsumiert<br />
-	Wenn positivem Zinssatz erhebliche Unterschiede<br />
-	Diskontierung auf heute, mit Perioden , Zins, Lebensjahren Erbschaft usw, Anfangsausstattung  periodische Budgetrestriktion für jedes Jahr s.67 Script<br />
-	Intertemporale Allokation!<br />
-	Linke Seite: Ausgaben, rechte Seite Einnahmen<br />
-	Kaptialeinkommen ist keine eigenständige EKquelle mehr<br />
-	Kapitaleinkommen tritt bei vollkommenen Kap keine Zinsen mehr da sind</p>
<p>-	Die Ausgabensteuer ist eine Einkommensteuer bei der das Kapitaleinkommen<br />
-	Ausgabensteuer als Steuer auf Arbeitseinkommen, Bodeneinkommen und Reingewinne sowie Erbschaftssaldo<br />
-	Die Ausgabensteuer belastet nur den Anfangskapitalbestand, während die EK Steuer auch auf gegenwärtige u zukünftige KaptialEK erhoben wird<br />
-	In einer wachsenden VW zunehmenden Kapitalbestand ist d Bemess. Der EK steuer breiter , weil der Barwert d KapEK größer ist als der Wert des Anfangsbestandes<br />
-	Die EKsteuer hat ein höheres Aufkommen!!!<br />
-	S73-79<br />
-	Übergang von EK zu Ausgabensteuer schwierig da dann teile des EK schon besteuert wurden…<br />
-	 </p>
<p>Mehrwertsteuer</p>
<p>-	komplizierter als die EKsteuer<br />
-	3 Arten<br />
o	Mwst vom Bruttowertschöpfungstyp<br />
	Belastung der U<br />
	VL enthalten auch Steuer<br />
	Die auf Kapitalgüter enthaltende Vorsteuer kann NICHT geltend gemacht werden<br />
o	Mwst vom EKtyp<br />
	Belastung des im gesamten U erwirtschafteten EK<br />
	Abschreibungen sind steuerfrei<br />
	Jährliche Verrechnung der Vorsteuer<br />
	Lineare Abschreibung<br />
o	Mwst vom Konsumtyp<br />
	Freistellung des erwirt. KapitalEK<br />
	Belastung alles sonstigen EK<br />
	U. kann Vorsteuer direkt abziehen u nicht erst durch Abschreibungen<br />
	 in EU alle vom Konsumtyp<br />
	Sofortiger Abzug des gesamten Betrages</p>
<p>-	Vorsteuerbelastung zur Vermeidung einer Mehrfachbelastung<br />
-	Alternative einer Mehrfachbelastung: Vorumsatzabzug,, gleich bei gleichem Steuersatz mit MWst<br />
-	Invoice credit method<br />
-	Mwst als durchlaufender Posten, wenn Verkaufs- gleich Einkaufpreis<br />
-	Wenn wegen der Steuer die Nachfrager ihren Kosum einschränken erfolgt Rückwälzung auf Unternehmen<br />
-	Vorwälzung, wenn Bruttopreise steigen<br />
-	Kapitaleinkommen werden in keinem Fall belastet<br />
 Die Mwst. ist eine Bruttowertsteuer auf Arbeitseinkommen, Bodeneinkommen, Reingewinne und Erbschaftssalden<br />
-	Kapitaleinkommen werden nicht belastet<br />
-	Entspricht damit im Prinzip der Ausgabensteuer<br />
-	Unterschied direkte vs indirekte Steuer<br />
-	Mwst.: Keine Rücksicht auf persönliche Verhältnisse<br />
-	Ausgabensteuer: Persönliche Verhältnisse bedeutsam</p>
<p> Satzdifferenzierung<br />
-	ermäßigter Satz auf Grundnahrungsmittel<br />
-	Herausnahme bestimmter Güter<br />
-	Unechte oder echte Befreiung<br />
o	Unechte: Mwst wird nicht erhoben, aber<br />
o	Echte Befreiung: Endprodukt teilbelastet, weil die im Vorumsatz enthaltende Mwst  nicth erstattet wird<br />
o	Verkomplizierung der Erhebung<br />
o	Gottfried 1988: 63% Mwst auf Konsum, 21% auf Zwischenprodukte, 16% auf Investitionsgüter<br />
-	Wirt. Besteht grundlegende Identität  vom EK und Vermögen<br />
-	S.86 Script</p>
<p>•	Vermögenssteuer</p>
<p>-	Wirtschaftlich besteht eine grundlegende Identität von EK und Vermögen<br />
o	Vermögen als diskontiertes EK<br />
o	Jedes Vermögen lässt sich in gleichwertiges EK zumrechnen<br />
o	Unterschiede<br />
	EK belastet ist EK<br />
	V Steuer belastet Soll EK<br />
	Steuerpflichtige mit höherem Vermögen erzielen höhere Renditen<br />
	Eine proportionale V Steuer ist damit in vertikaler Hinsicht regressiv<br />
•	Dh Arme werden benachteiligt…<br />
-	Bewertung:<br />
o	Aus Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips ist eine am Solleinkommen anknüfende Vermögenssteuer einer am Isteinkommen anknüpfenden EK Steuer unterlegen<br />
o	Keine Belastung des Humankapitals<br />
o	Überwälzung wie bei Steuern auf Kapitaleinkommen, Bodeneinkommen, Reingewinne</p>
<p>•	Erbschaft- und Schenkungssteuer</p>
<p>-	Belastung des Vermögensverkehrs<br />
-	Bemessungsgrundlage<br />
o	Nachlasssteuer nach sterben<br />
o	Erbanfallsteuer<br />
-	Bei progressivem Erbschaftssteuertarif zahlt der einzelne Erbe proi ererbtem Euro um so mehr  Nachlasssteuer, je größer die Zahl der Miterben (Abhängig von der Erbmasse)<br />
-	Erbanfallsteuer vermeidet einen progressionsbedingten Seiteneffekt<br />
-	Erbanfallsteuer könnte auch als Einbeziehung von Erbschaften in die Bemessungsgrundlage der EKsteuer erfolgen<br />
-	Schenkungssteuer als Folgesteuer der Erbschaftssteuer<br />
-	Die Erbschaftssteuer wird allein von den Erben getragen<br />
-	Bei altruistischen Motiven  wird der Erblasser teils belastet und daher sowohl Nachlass als auch Konsum nach Veränderung der Erbschaftssteuer verringern<br />
-	Bei Vererbung aus egoistischen Motiven muss Erblasser einen höheren Betrag einsetzen und trägt damit einen Teil der Steuer (zb. Versorgung im Alter)</p>
<p>•	Allgemeine Gleichgewichtsbetrachtung</p>
<p>-	Bisher keine Betrachtung auf welche Märkte das besteuerte Faktorangebot abwandert und welche Effekte die Wanderung auslöst<br />
-	Allg GG im Harberger Modell<br />
-	2Branchen, 2 Prod faktoren, 2 Rechtsnormen<br />
-	Geschlossene VW, vollkommener Wettbewerb, Vollbeschäftigung, konstantes Faktorangebot<br />
-	2 Güter: Autos und Möbel<br />
-	Steuer auf Autos u Möbel zum gleichen Satz entspricht hier einer allg. Konsumsteuer<br />
o	Gleiche Inzidenz für alle Faktoren<br />
-	Steuer auf Arbeit u Kapital in beiden Sektoren gleich<br />
-	Zb. Selektive Gütersteuer auf Autos<br />
o	Relative Verteuerung von Autos gegenüber Möbeln<br />
o	Stärkerer Effekt hängt von Preiselastizität der Nachfrage nach Autos ab<br />
o	S97-98 Script<br />
o	Selektive Faktorsteuer in einem Sektor: der entsprechende Faktor trägt die Steuerlast<br />
o	Wirkungen wie bei einer selektiben Gütersteuer<br />
o	Gesamtergebnis je nachdem welcher Effekt überwiegt und ob arbeits oder kapitalintensiv produziert wird können sich Effeke verstärken, auslösen oder NAchfrageänderungen u substitutionseffekte nach sich ziehen</p>
<p>Überwälzbarkeit hängt von den Ausweichmöglichkeiten ab<br />
	Derjenige trägt die Steuerlast, der weniger elastisch reagiert<br />
	Steuern auf Ausgaben, Einkommen und Vermögen haben weitgehend die gleichen Belastungswirkungen<br />
	Unterschiede in der Behandlung des Kapitalseinkommens</p>
<p>Grundlagen für die Beurteilung steuerlicher Verzerrung</p>
<p>•	Das Pareto Optimum</p>
<p>Pareto Kriterium as weit akzeptiertes Werturteil für die Beurteilung von Politikmaßnahmen</p>
<p> Eine Allokation wird nicht geändert, wenn durch sie niemand besser gestellt wird, ohne dass jemand anderes schlechter gestellt wird..<br />
Kein interpersoneller Nutzenvergleich<br />
Verteilung bleibt unberücksichtigt<br />
Nutzen hängt nur vom eigenen Konsumniveau ab.<br />
Marginalbedingungen im Pareto Optimum: Bewegt man sich an einem gegebenen Berg nach unten oder oben<br />
X = Konsumgüter<br />
Y = Produktionsfaktoren<br />
I, II Indizes für HH u Betriebe<br />
Px u py Preise<br />
U Nutzen<br />
K Kosten</p>
<p>Bei HH</p>
<p>	- GRS der beiden HH muss gleich sein u gleich der umgekehrten Preisrelation<br />
	- Optimaler tausch<br />
- freiwilliger Taiusch stellt niemanden schlechter, u mindestens einen besser , da ansonsten nicht freilwillig getauscht worden wäre<br />
- es gibt Verbesserungsmöglichkeiten für mindestens ein HH, wenn diese Marginalbedingung nicht erfüllt ist<br />
•	Ordungsbedingungen<br />
o	Privateigentum, Tauschfreiheit<br />
•	Marktwirtschaftliche Prüfkriterien<br />
•	Bsp für eine Störung: Umsatzsteuer<br />
Bei Firmen<br />
Theorem der komparativen Kostenvorteile<br />
o	Das Verhältnis der Grenzkosten 2er Güter muss bei allen Produzenten gleich sein<br />
o	Alternativ:<br />
	GRT=p2/p1<br />
	GRT = BG bzw. Kostenfunktion Tangentialpunkt ist optimal<br />
	Nicht optimal: Punkt unter der Trafo<br />
	Es könnten von einem gut dann mehr produziert werden, ohne vom anderen weniger…<br />
	Tangentialpunkt 2er Trafos<br />
	Interpretation dieser Bedingung<br />
•	Konkavität der Trafos<br />
o	Dh. nur max u Ausgleich der GRT ist max möglich<br />
o<br />
Optimale Produktions-Struktur 1</p>
<p>•	Ordnungsbedingungen:<br />
o	Privateigentum<br />
o	Gewerbefreiheit<br />
o	Verkaufsrecht<br />
o	Verwendungsrecht bzgl. der Produktionsmittel<br />
•	Marktwirtschaftlicher Prüfstein<br />
o	Müssen alle produzierenden Wi.Subjekte an denselben Erzeugerpreisen ausrichten?<br />
o	Bsp. für eine Störung: Schutzzölle<br />
o	Branchenspezifische Marginalbedingung<br />
	GRT  eines Produktionsfaktor muss bei allen Betrieben gleich sein<br />
	Wert des Grenzprodukts muss gleich dem Faktorpreis sein (alternativ)<br />
	Intuition:<br />
•	Grenzprodukte der Prod.faktoren sinken mut zunehmendem Faktoreinsatz , müssen zur Max ausgeglichen werden<br />
Optimale Produktions-Struktur 2</p>
<p>•	Ordnungsbedingungen<br />
o	Privateigentum an Produktionsmitteln<br />
o	Gewerbefreiheit<br />
o	Freie Preisbildung<br />
o	Verkaufsrecht<br />
o	Verwendungsrecht<br />
o	Freizügigkeitsrechte<br />
o	Handelbarkeit d Prod.faktoren<br />
•	Marktwirt Prüfstein<br />
o	Müssen sich alle Betriebe einer Branche an demselben Faktorpreis ausrichten (produzieren wir auf der Trafo)<br />
o	Bsp für Störung: Betriebswirtschaftliche Subvention<br />
Optimales Faktoreinkommen<br />
-	Die GRTS zweier Prod.faktoren muss in allen Betrieben gleich sein und gleich der umgekehrten Preisrelation sein<br />
o	Falls die Bed nicht erfüllt ist, kann durch neu Kombination von Arbeit u Kapital die Produktion erhöht werden<br />
o	Da der reltiv preiswertere Faktor in zu geringem ausmaß eingesetzt wird<br />
o	EWbox!<br />
o<br />
Optimale Produktions-Struktur 3</p>
<p>-	Ordnungsbedingungen<br />
o	Privateigentum an Produktionsmitteln<br />
o	Gewerbefreiheit<br />
o	Freie Preisbildung<br />
o	Verkaufsrecht<br />
o	Verwendungsrecht<br />
o	Freizügigkeitsrechte<br />
o	Handelbarkeit d Prod.faktoren<br />
-	Marktwirt Prüfstein<br />
o	Müssen sich alle Betriebe einer Branche an demselben Faktorpreis ausrichten (produzieren wir auf der Trafo)<br />
-	Bsp für Störung: Betriebswirtschaftliche Subvention<br />
s. 23/24 sind irgendwie gleich mit denen vorher<br />
- das  verhältnis der physischen Grenzprodukte 2er Produktionsfaktoren muss in allen Betrieben gleich sein, die diese Faktoren einsetzen u es muss gleich dem Faktorpreisverhältnis sein<br />
-	Optimales Faktoreinkommen<br />
o	Die GRTS zweier Prod.faktoren muss in allen Betrieben gleich sein und gleich der umgekehrten Preisrelation sein<br />
o	Del x/del y1     p1<br />
o	&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;- = &#8212;&#8211;<br />
o	Del x/dely2      p2      !!!!!!!!!!!!!das ist richtig der saz stimmt nur,wenn man es anders schreibt bzw nach dem ableiten umschreibt<br />
o	Falls die Bed nicht erfüllt ist, kann durch neu Kombination von Arbeit u Kapital die Produktion erhöht werden<br />
o	Da der reltiv preiswertere Faktor in zu geringem ausmaß eingesetzt wird<br />
o	EWbox!<br />
Optimale Produktions-Struktur 4</p>
<p>-	Ordnungsbedingungen<br />
o	Privateigentum an Produktionsmitteln<br />
o	Gewerbefreiheit<br />
o	Freie Preisbildung<br />
o	Verkaufsrecht<br />
o	Verwendungsrecht<br />
o	Freizügigkeitsrechte<br />
o	Handelbarkeit d Prod.faktoren<br />
o<br />
-	Marktwirt Prüfstein<br />
o	Müssen sich alle Betriebe einer Branche an demselben Faktorpreis ausrichten (produzieren wir auf der Trafo)<br />
-	Bsp.: für Störung<br />
	Lohnsteuer oder Zinssteuer<br />
	Unvollkommener Wettbewerb<br />
	Gleicher Monopolgrad<br />
-	Optimale Produktionsstruktur<br />
	GRS=GRT=p1/p2<br />
o	Wenn der soziale Wert der Verwendung eines Faktors in der Produktionssphäre höher ist als der marginale Vorteil der Verwendung außerhalb der Produktionsspähre, dann ist diese Bedingung verletzt<br />
o	Freizeit ist weniger wert als Arbeit</p>
<p>-	Wichtige Implikationen dieser Bedingung<br />
o	gesell. Indifferenzkurve tangieren die Trafo<br />
o	relative Grenzkosten der produzierenden Güter entsprechen ihren relativen Grenznutzen<br />
o	Koordination indiv. Entscheidungen hängt von der Eindeutigkeit und der Unverzerrtheit der Preise ab<br />
o	..die durch Steuern, Zölle usw bedroht sind..ö</p>
<p>Optimale Produktions-Struktur5</p>
<p>-	Ordnungsbedingungen<br />
o	Privateigentum an Konsum und Produktionsgütern<br />
o	Gewerbefreiheit<br />
o	Freie Konsumwahl<br />
o<br />
-	Marktwirt Prüfstein<br />
o	Müssen sich alle Konsumenten und Produzenten an denselben Preisrelationen ausrichten?<br />
Bsp.: für Störung:<br />
-	Spezifische Verbrauchssteuern. Mwst?<br />
-	Optimales Faktorangebot:<br />
o	Der marginale Vorteil der Nichtverwendung eines Produktionsfaktors muss gleich dem sozialen Wert seine Grenzproduktes sein<br />
o	Das grenzleid der Arbeit  bzw. der Grenznutzen der Freizeit muss gleich dem Grenznutzen des Gutes sein, das mit dieser Arbeit produziert wird<br />
o	Y ist der Eigenverbrauch des Produktionsfaktors, zb. Der Arbeitszeit<br />
o	Py ist dann der Lohn<br />
	Intuition:<br />
•	Opp Kosten berücksichtigen<br />
	Implikationen<br />
•	Faktorangebot muss sich unter der Berücksichtigung der relativen Grenznutzen frei an die Prod.fkt anpassen können<br />
•	Entlohnung muss der Grenzproduktivität entsprechen, dann führen dezentrale Entscheidungen zu einem effizienten Faktorangebot<br />
-	Ordnungsbedingungen<br />
o<br />
-	Marktwirt Prüfstein<br />
Bsp.: für Störung:<br />
o	</p>
<p>•	Die Marginalbedingungen<br />
•	Intertemporale Allokation<br />
•	Normative Besteuerungsgrundsätze<br />
i.	Traditionelle Steuerprinzipien<br />
1.	das Äquivalenzprinzip<br />
2.	das Leistungsfähigkeitsprinzip<br />
3.	Konzepte der Opfergleichheit</p>
<p>Theorie der optimalen Besteuerung<br />
•	Idee des „second best“<br />
•	Optimale Verbrauchssteuern: Ramsey Regel<br />
•	Optimale Einkommenssteuern<br />
•	Einkommens- vs. Ausgabenbesteuerung<br />
	•	Besteuerung juristischer Personen<br />
•	Steuern auf Investitionen<br />
•	Steuern und Finanzierung<br />
•	Steuern und Ersparnisbildung<br />
	•Politisch ökonomische Besteuerung<br />
•	Leviathan Theorie der Besteuerung<br />
•	Die Theorie der demokratischen Besteuerung<br />
•	Die Theorie der evolutorischen Besteuerung<br />
	Steuerreformen<br />
o	Die Steuerreform 2000 und ihre Ausläufer<br />
o	Das Karlsruher Modell &#8211; Kirchhof<br />
o	Das Heidelberger Modell &#8211; Rose</p>
<p>Effektive Besteuerung<br />
Ab seite 141</p>
<p>Überwälzung = positive Theorie</p>
<p>Effektive Besteuerung = normative Theorie der Steuereffizienz</p>
<p>Normativ = wertende Theorie<br />
 Beurteilung von Steuerwirkungen…</p>
<p>Grundlage:<br />
Wünsche, Neigungen, Abneigungen der Zensiten</p>
<p> Welche Schattenseiten die Besteuerung aus Sicht des Zensiten selbst hat</p>
<p>Steuern mit identischen Aufkommen haben in der Regel unterschiedliche Schäden zur Folge</p>
<p>Zusatzlast<br />
 Jede Steuer schädigt Bürger in einem Ausmaß, das über die eigentliche Zahllast hinausgeht<br />
ZL wird in steuerpolitischen Debatten oft ignoriert</p>
<p>1.)	Die ZL einer Besteuerung</p>
<p>•	Erhebungs- und Entrichtungskosten einer Steuer<br />
•	auch DWL. Oder Excess Burden<br />
•	die über die Zahllast hinausgehende Wohlfahrtseinbuße, die selbst bei Erhebungs- und Entrichtungskostenfreien Steuern auftritt<br />
•	Die Erfassung der ZL ist der Schlüssel der normativen Steuertheorie</p>
<p>Bsp.: Prohibitivsteuer, Erdrosselungssteuer  Sekt 110 Euro, kein Käufer, Nutzen= 0, ökonomisch ineffizient<br />
		 tritt auch bei niedrigeren Steuersätzen auf</p>
<p>Zum üblichen Diagramm (Partialanalyse)<br />
	Ohne Steuer<br />
o	P max würde ein Konsument auch zahlen. Also da der Preis aber P* ist macht dieser Gewinn = Konsumentenrente KR<br />
o	Summer gleich Dreieck = aggregierte Konsumentenrente<br />
o	Umgekehrt beim Angebot…wird billiger produziert macht Verkäufer Gewinn wenn P* höher ist  Dreieck unten also agg. PR<br />
o	Die Renten sind das ELEXIER des Wirtschaftslebens<br />
o	In der Partialanalyse ist die Summe der Dreiecksflächen, die gesamte Rente ein geeignetes Maß für die Wohlfahrt der Marktteilnehmer<br />
Mit Mengensteuer auf gut x<br />
o	P* sinkt auf p1 für Verkäufer<br />
o	Für Konsumenten P+t wegen der Steuer<br />
o	Abstand zwischen Brutto und Nettopreis = t<br />
o	Menge sinkt aber von x* auf X1<br />
o	Steueraufkommen an vertikaler (p+t) Preisachse mal Menge x1 –x1*p1<br />
o	Dann hat man die passende Fläche<br />
o	KR und Pr schrumpfen im selben Maß<br />
o	Aber es bleibt noch ein Rest = Harberger Dreieck oder ZL  schaden der Besteuerung<br />
o	Problem = Wohlfahrtsverlust, da Staat, auch wenn er den kompensieren wollte, es nicht kann die er ja mit T nicht genug Geld hat um den Wohlfahrtsverlust auszugleichen, wegen ZL<br />
o	Rückschleusung nur durch Schulden möglich. Deswegen sollte man die ZL minimieren.<br />
o	Diese Besteuerung ist nur sinnvoll bei extrem wichtigen Finanzierungen<br />
		Formel:<br />
			D= a-b(p+t) und S=cp mit a,b,c&gt;0<br />
	Harberger Dreieck wird mit Höhe mal Grundlinie geteilt durch 2 berechnet<br />
	Grundlinie = x*- x1 betrag<br />
	 Steuer * Nachfrageverringerung dividiert durch 2</p>
<p>		Steueraufkommen:</p>
<p>		Zusatzlast:</p>
<p>•	Offenbar wächst das Steueraufkommen UNTERLINEAR im Steuerbetrag und sinkt ab einem bestimmten Punkt<br />
•	Die Zusatzlast der Besteuerung wächst quadratisch<br />
 Die Resultate haben allgemeineren Geltungsbereich</p>
<p>	Wirkungen von Steuererhöhungen<br />
-	Lafferkurve<br />
-	Exponentiell steigende ZL<br />
-	Es liegt Nahe daher alle Güter einer gleichmäßigen Steuer zu unterziehen anstatt nur ein Gut zu besteuern</p>
<p>2.)	Messung der ZL</p>
<p>-	Messung der Zusatzlast im Nutzenraum<br />
i.	Nur ordinal nicht kardinal messbar<br />
 Nutzeneinheiten in Geldbeträge umwandeln</p>
<p>Äquivalente Variation<br />
- Die durch die Besteuerung verursachte Nutzeneinbuße entspricht dem Geldbetrag, den der Konsument maximal zahlen würde, wenn der Staat auf Besteuerung verzichten würde (Bürge zahlt, dass Steuer nicht eingeführt wird)</p>
<p>Kompensierte Variation<br />
- Die durch die Besteuerung verursachte Nutzeneinbuße entspricht dem Geldbetrag, den der Konsument mindestens erhalten müsste, damit er trotz Besteuerung nicht schlechter gestellt wird. (Nutzenerhaltung, wird durchgeführt)</p>
<p> beide Maße sind nicht identisch, es wird nur EV betrachtet als Belastungsmaß</p>
<p>	q = Vektor der Bruttopreise<br />
	c = Vektor der Konsumgüterpreise<br />
	Die Ausgabenfunktion eines Konsumenten ist definiert<br />
		        _				      _<br />
		E(q, U)= min  qc	 mit u(c) =u<br />
			     c</p>
<p>Die Ausgabenfunktion gibt an, welchen Betrag qc ein Konsument benötigt, um bei gegebenem Bruttopreisen q und optimal angepasstem Konsum c ein vorgegebenes Nutzenniveau  (u quer) zu erreichen</p>
<p>EV= e(q,u1) – e(p,u1)<br />
 konstanter Nutzen, unterschiedliche Preise<br />
-	also p = Nettopreis ohne Steuer, den von Preis q mit Steuer abziehen, Nutzen in der Ausgabenfkt. Gleich halten  EV</p>
<p>Definition:<br />
Die materielle Steuerlast oder Inzidenz wird durch den Vektor der äquivalenten  Variation EV  beschrieben</p>
<p>Vorteil von EV = die in Geldeinheiten aggregierten Summen der Nutzen der Ind. lassen sich addieren</p>
<p>	Aggregierte ZL = summe EV – Summe T<br />
Def.: die aggregierte ZL  gibt an, wie stark die in Geldeinheiten umgerechneten Nutzeneinbußen der Steuerbürger das Steueraufkommen übersteigen.</p>
<p>Diese Maß kann empirisch geschätzt werden… in USA bei einem Dollarsteuererhöhung = 33% dh. Wohlstand fällt 1,33$ pro Dollar Steuer</p>
<p>Des Konsumenten liebste Steuer:</p>
<p> Pauschalsteuer<br />
-	Diagramm mit Vergleich Pauschalsteuer und spezieller Gütersteuer<br />
-	Bei Pauschalsteuer höheres Nutzenniveau bei gleichen Steuereinnahmen des Staates möglich.<br />
i.	dadurch ist ein Pauschalsteuer immer identisch mit dem Steueraufkommen und löst keine Zusatzlast aus<br />
-	Die ZL einer speziellen Gütersteuer besteht darin, dass der Konsument versucht auszuweichen, hierdurch sinkt die Bemessungsgrundlage, der Steuerbetrag muss aufgrund der Forderung nach einem gegebenen Aufkommen erhöht werden u der Konsument weicht noch weiter aus<br />
-	Am Ende hat der Konsument ein Güterbündel gewählt, das seinen Präferenzen nicht entspricht<br />
-	Die ZL entspricht rein dem Substitutionseffekt (da komp. Hicks NF), also auf reinen Anpassungen auf Preisänderungen bei konstantem Nutzenniveau<br />
-	Keine ZL bei komplementären Gütern<br />
-	Güter können nur in einem bestimmten Verhältnis zueinander nachgefragt werden (Schuhe)<br />
-	2 Güter Welt zeigt, das kein SE , da man ja beide Schuhe braucht<br />
-	Also kann man auch spezielle Gütersteuer einsetzen<br />
-	Nutzen fällt von u0 auf U1<br />
-	Sinnloses Ergebnis, da es ja noch andere Dinge als Schuhe gibt</p>
<p>	Bei der Bundestagswahl sollte man sich für die Steuer entscheiden, die eine		 Pauschalsteuer ist, da sonst die Steuer in mehr schädigt, wegen der  ZL</p>
<p>•	EV stimmt mit Pauschalsteuer überein, alle anderen EVs sind größer wegen ZL</p>
<p>3.)	erst-beste Besteuerung</p>
<p> allgemeines Gleichgewichtsmodell<br />
	Hier nur Effizienzfragen, keine Verteilungsfragen oder externe Effekte</p>
<p>-	Konsumenten kaufen Güter c zum Bruttopreis q<br />
-	Exogener Nettopreis p<br />
-	Lineare Trafo</p>
<p>•	Frage: Welcher Steuerbetrag t maximiert den Nutzen eines Konsumenten beim positiven Steueraufkommen t*c= g</p>
<p>•	Wie wird ein bestimmtes Steueraufkommen mit möglichst geringen Kollateralschäden erhoben</p>
<p>•	Hier geht es nicht um die Gesamtsteuerlast<br />
•	Es geht also darum die ZL der Besteuerung bei gegebener Zahllast zu minimieren bzw den Nutzen nach Steuer zu maximieren</p>
<p>•	Da die Konsumenten ja Bruttopreise zahlen optimieren sie mit kleineren Mengen also weichen vom eigentlichen Markt GG ab</p>
<p>•	Also GRS= Preisverhältnis setzen</p>
<p>•	Nach Rechnerei ist die Steuerzahlung: y – pc =g bei maximiertem Nutzen</p>
<p>•	Gesamtwirt. Effizienz heißt. Dass die GRT also Nettopreisverhältnis auch mit GRS der Güter i und j übereinstimmen – gilt immer</p>
<p>•	Formel:..</p>
<p>•	Erstbest ist also eine allgemeine Verbrauchssteuer mit einheitlichem Steuersatz</p>
<p>•	Dies entspricht dem Vorurteil, dass Güterpreise nicht verzerrt werden sollen<br />
•	Darf nicht mit Mwst gleichgesetzt werden</p>
<p>•	Allgemeinte Verbrauchssteuer ist mit einer Pauschalsteuer äquivalent (wenn alle arbeiten u Freizeit nicht bedacht wird)</p>
<p>•	Spezielle Verbrauchsteuern oder Subventionen führen zu Verzerrungen und dazu, dass GRT ungleich GRS ist also kein MGG u somit sinkt der Nutzen</p>
<p>•	Also bei gegebenem Steueraufkommen ein geringerer Nutzen</p>
<p>Das deutsche Steuersystem</p>
<p>Aufbau der Vorlesung<br />
-	Die deutsche Finanzverfassung<br />
-	Einnahmen in BRD<br />
-	Wichtige dt. Steuern<br />
-	Sozialversicherungen<br />
-	Abgabenquoten im Vergleich<br />
-	Steuersätze im Vergleich<br />
-	Verschuldung<br />
-	Zusammenfassung</p>
<p>Brd als Förderstaat<br />
-	Der Staat existiert nicht als monolithischer Akteur<br />
-	Grangel zwischen Bundestag und Bundesrat<br />
-	Steuergesetzgebungshoheit<br />
-	Wer veranlasst welche Steuern?<br />
	Bund: Zölle u Finanzmonopol, teil Zölle bie EU<br />
	Länder: örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern<br />
•	Steuergesetzgebungshoheit<br />
	Bund besitzt aber die konkurrierende Gesetzgebung über allle anderen Steuern<br />
	Art 105 Zustimmungspflichtige Gesetze<br />
	Länder sind wesentlich an der Steuergesetzgebung beteiligt<br />
•	Steuerertragshoheit<br />
	Verteilung des Steueraufkommens auf Bund und Länder<br />
	Grundsätzlich:<br />
•	Gebundenes Trennsystem und Verbundsystem<br />
•	BRD nach dem Grundgesetz:<br />
o	Mischsystem mit Elementen des Trenn- und des Verbundssystems<br />
•	Steuerertragshoheit<br />
	Gemeinschaftssteuern<br />
•	EK, Körperschafts- u Umsatzsteuer<br />
•	Art. 106 GG gemeinsam!<br />
	Alle anderen nach Trennssystem zb. Mineralöl an den Bund<br />
•	Steuerverwaltungshoheit:<br />
	Bundesfinanzbehörde<br />
	Länderfinanzbehörde</p>
<p>-	Steuer auf ‚Einkommensverwendung steigt von 40,6 auf 52,1%<br />
-	Steuer auf Einkommen vermögen, sowie Vermögensverkehr fällt von 54,9 auf 48%<br />
-	Gemeinschaftssteuern: EKSteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer werden am Meisten ab! Insgesamt fast 70%<br />
-	Mineralölsteuer 9 % am Gesamtsteueraufkommen</p>
<p>-	Trotz Steuerertragshoheit der Länder keine Steuerfindungsrecht der Länder, Aber auch der Bund kann auch nur über Mineralölsteuer u Ergänzungsabgaben alleine entscheiden</p>
<p>-	Sozialversicherung</p>
<p>	Sozialbeiträge seit 1990 verdoppelt<br />
•	Unternehmen, private HH und Bund zahlen fast alles<br />
•	Gesetzliche Rente und Krankenversicherung !<br />
•	Und dann noch alles staatliche, Beamtenkram, Sozialhilfe usw<br />
o	 die 3 verbrauchen das komplette Budget</p>
<p>-	Vergleich BRD – EU<br />
	Zentralisierungsmaß<br />
•	USA wenig, Dänemark viel, wir mittendrin<br />
•	Verschuldung:<br />
	Bund 800mrd €<br />
	Länder knapp 400 Mrd Euro<br />
	Insgesamt 1500 Mrd €</p>
<p>Fazit:<br />
Dt. Finanzordnung ist durch ein hohes  Gewicht der Gemeinschaftssteuern gekennzeichnet<br />
-	Internationale Entwicklung<br />
	Zunehmende Abgabenleistung in allen OECD Ländern<br />
	Verschiebung von den Steuern auf Kapital zu den Steuern auf Arbeit<br />
	Die Position BRDs verschlechtert sich im internationalen Vergleich allmählich<br />
•	Internationale Entwicklung<br />
	Verschlechterung weniger das Resultat der dt. Einheit, als einer generellen Tendenz zu staatlichen Lösungen<br />
	Inbesondere zurSchweizer Steuerbelastung und Finanzverfassung bestehen erhebliche Unterschiede<br />
	Noch kein Ende der Steuerdiskussion<br />
	Aber auch Sozialsysteme sind noch nicht gut genug reformiert<br />
Probleme der internationalen Besteuerung<br />
•	Grundzüge des internationalen Steuerrechts<br />
•	Effiziente internationale Besteuerung<br />
•	Weltwirtschaftliche Effizienz<br />
•	Strategische internationale Steuerpolitik<br />
•	Die europäische Mehrwertsteuer<br />
•	Internationale Unternehmensbesteuerung<br />
•	Zusammenfassung<br />
Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung<br />
•	Die Entwicklung der Schattenwirtschaft in OECD Ländern<br />
•	Bestimmungsfaktoren der Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung<br />
•	Die Funktion von Strafen und Kontrollen<br />
•	Hilfe durch Steuerreformen<br />
•	Steuermoral als Residualerklärung<br />
•	Bestimmungsfaktoren der Steuermoral</p>
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